Ohne diesen Schutz drohen im Ausland enorme Arztrechnungen

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AOK PLUS – Im Urlaub krank zu werden bringt viele Unsicherheiten mit sich: von der Frage nach der Ernsthaftigkeit der Erkrankung über die Verständigung bis hin zur Kostenübernahme.

Die AOK PLUS kennt diese Sorgen rund um Krankenversicherung, Arztbesuche und Behandlungen im Ausland und informiert über alles Wichtige, was dabei zu beachten ist.

Alles Wichtige haben wir zusammengefasst.

Die Versicherungskarte für Europa-Urlaube

Dank der Europäischen Krankenversicherungskarte können Europa-Urlaube entspannt genossen werden.
Dank der Europäischen Krankenversicherungskarte können Europa-Urlaube entspannt genossen werden.  © 123RF

Wer innerhalb Europas einen Arzt aufsuchen muss, benötigt dafür die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) – dieselbe Karte, die auch bei Arztbesuchen in Deutschland vorzulegen ist.

Mit ihr besteht in allen Staaten der EU sowie in vielen weiteren europäischen Ländern vollumfänglicher Versicherungsschutz im Rahmen der üblichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Karte wird, genau wie zu Hause, beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus vorgelegt, um alle medizinischen Leistungen zu erhalten, die während der Reise notwendig werden.

Gut zu wissen: In vielen Ländern ist jedoch für Behandlungen und Medikamente eine Vorleistung erforderlich. Die Höhe der zu zahlenden Beträge variiert dabei ebenso wie die Art und Weise der Rückerstattung.

In dieser Liste mit Urlaubsmerkblättern findet Ihr alle Urlaubsziele sowie die dortigen Bestimmungen zur Vorleistung und Rückerstattung von ärztlichen Behandlungen, Medikamenten, Krankenhausbehandlungen oder Zuzahlungen.

Wann wird ein Auslandskrankenschein notwendig?

Für Reisen außerhalb Europas wird ein Auslandskrankenschein benötigt.
Für Reisen außerhalb Europas wird ein Auslandskrankenschein benötigt.  © 123RF

In den meisten europäischen Ländern seid Ihr für medizinische Leistungen über die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgesichert.

Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei und nach Tunesien wird ein Auslandskrankenschein – eine sogenannte Anspruchsbescheinigung benötigt.

Dieser kann direkt hier bei der AOK PLUS beantragt werden.

AOK PLUS empfiehlt: Private Zusatzversicherung abschließen

Bestimmte zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel einen Krankenrücktransport nach Deutschland, Such- und Bergungsdienste oder Behandlungen in privaten Einrichtungen sind über die Krankenversicherungskarte jedoch nicht abgesichert und die AOK PLUS darf meist nur einen Teil der Krankheitskosten erstatten.

Um Leistungslücken zu schließen, ist eine private Zusatzversicherung für Auslandsreisen empfehlenswert.
Um Leistungslücken zu schließen, ist eine private Zusatzversicherung für Auslandsreisen empfehlenswert.  © AOK PLUS

Deshalb ist es empfehlenswert, bestehende Leistungslücken mit einer passenden privaten Zusatzversicherung für Auslandsreisen zu schließen.

Außerhalb Europas sollte ohnehin eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, denn dort gilt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.

Bereits ab 7,95 Euro Jahresbeitrag erhaltet Ihr (und Eure Familie) für bis zu 56 Tage je Reise einen Extra-Schutz.

Hier geht's zur Auslandskrankenversicherung.

Titelfoto: AOK PLUS