So hilft die AOK PLUS bei Behandlungs-Fehlern
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AOK PLUS – Schere im Bauch vergessen oder eine zu hohe Dosierung verabreicht: Die AOK PLUS unterstützt ihre Versicherten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler!
Schauergeschichte oder Wirklichkeit? Tatsächlich gab es das schon: beim Vernähen der offenen Wunde die Schere oder Mulltupfer im Bauch des Patienten vergessen.
Aber auch falsche Entscheidungen bei der Geburtshilfe oder die Verwechslung von Medikamenten im Pflegeheim können gefährlich sein und als Behandlungsfehler anerkannt werden.
Die AOK PLUS klärt auf.
Fehler mit Folgen

Ein Beispiel: ein Patient war wegen Lungenentzündung im Krankenhaus. Der Mann war gesundheitlich sehr angeschlagen, verwirrt und desorientiert. Er bekam ein schleimlösendes Medikament in Tablettenform, das er ohne Beaufsichtigung zu sich nahm.
Starke Bauchschmerzen veranlassten am Tag darauf eine Notoperation.
Dabei wurde die am Vortag eingenommene Tablette gefunden – mit der Verpackung! Die scharfkantige Verblisterung hatte die Darmwand verletzt.
Die AOK PLUS ging der Sache nach:
Das Pflegepersonal hätte bei einem verwirrten und desorientierten Patienten die Tabletteneinnahme überwachen müssen. Das hat ein Gutachter bestätigt.
Für den AOK PLUS-Versicherten gab es Schmerzensgeld von der Klinik.
Wie Dich die AOK PLUS bei einer Vermutung unterstützt, erfährst Du hier:
Medizinische und juristische Beratung

Vermutet Ihr, dass bei einer medizinischen Behandlung ein
Behandlungsfehler unterlaufen ist, könnt Ihr Euch an die AOK PLUS wenden.
Dort gibt es ein professionelles Team von Spezialisten mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet. Sie beraten mit medizinischer und juristischer Fachkompetenz, helfen Behandlungsabläufe richtig einzuschätzen und zu bewerten.
Auch bei der Suche nach Beratungsalternativen, zum Beispiel durch Rechtsanwälte, Selbsthilfegruppen oder Patientenvereinigungen, hilft die AOK PLUS.
Behandlungsunterlagen werden angefordert und bewertet
Die Behandlungsfehlerspezialisten prüfen den Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler und Schäden, die durch Medizinprodukte oder Arzneimittel entstanden sein könnten.
Dazu gehört die kostenlose Beschaffung der Behandlungsunterlagen und die Einholung einer kostenfreien medizinischen Stellungnahme, um den Fall zu bewerten.

Fallzahlen leicht steigend
Der Bereich Behandlungsfehler erhielt im vergangenen Jahr zu den laufenden 1708 Beschwerden 956 neue Verdachtsfälle hinzu. Jedoch immer noch kein Vergleich zu 2015 – hier waren es 1350 neue Beschwerden.
Die meisten Behandlungsfehler werden im Bereich Orthopädie/ Unfallchirurgie, gefolgt vom Bereich Chirurgie bestätigt.
Eines ist aber wichtig: im Vergleich zur großen Masse an Behandlungen durch Ärzte, Pflegerinnen, Therapeuten sind die fehlerhaften nur ein kleiner Teil.
Es gibt also keinen Grund, nun plötzlich jeder Entscheidung des eigenen Arztes zu misstrauen! Bei Unklarheiten gibt es eine einfache Lösung: Nachfragen und erklären lassen.
Titelfoto: 123 RF/ bialasiewicz