Diese wichtigen Neuerungen der Erzgebirgssparkasse solltet Ihr kennen

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Annaberg-Buchholz – Die Erzgebirgssparkasse hat neue AGB und wer seine Konten weiter wie gewohnt nutzen möchte, muss etwas Wichtiges beachten.

Den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müsst Ihr bis zum bis 31. Mai aktiv zustimmen. Grund dafür ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche die komplette Finanzbranche betrifft.

Was genau dahinter steckt und wie Ihr unkompliziert Eure Zustimmung erteilen könnt verraten wir jetzt.

Erzgebirgssparkasse braucht Eure Zustimmung

© Erzgebirgssparkasse

Wenn sich die Bedingungen der Geschäftsbeziehung mal geändert haben, wurden diese bisher stets angekündigt – und Ihr hattet die Möglichkeit, zu widersprechen, andererseits wurde sonst von einer still­schweigenden Zustimmung ausgegangen.

Eine BGH-Entscheidung gegen die Postbank hat nun einige Bedingungen geändert: Die Erzgebirgssparkasse informiert Euch natürlich weiterhin über Änderungen in den AGB – benötigt jetzt aber Eure aktive Zustimmung.

Um Eure Konten also wie gewohnt weiter nutzen zu können – und um Rechtssicherheit in der Geschäftsbeziehung zu schaffen – könnt Ihr Eure Zustimmung bis 31.05.2022 ganz einfach und schnell online erteilen:

Hier den aktuellen AGB zustimmen.

Was bedeutet das BGH-Urteil für Euch?

© Erzgebirgssparkasse

In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes:

Mit dem Kunden war seitens der Kreditinstitute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen in den Vertragsbedingungen oder von Entgelten Schweigen als
Zustimmung gilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widerspricht (sogenannter AGB-Änderungsmechanismus).

Grund für diese Vorgehens­weise war eine Vereinfachung für beide Seiten.

Dieser Änderungs­mechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden.

Aus diesem Grunde benötigt die Erzgebirgssparkasse jetzt Eure ausdrückliche Zustimmung zu den Vertragsbedingungen und Kontoführungsentgelten.

Was müsst Ihr jetzt tun?

© Erzgebirgssparkasse

Damit sie die Vertragsbeziehung zu Euch rechtssicher fortführen kann, bittet Euch die Erzgebirgssparkasse um Zustimmung zu ihren angepassten Bedingungswerken, Preisen und Kontoführungsentgelten.

Die konkreten Bedingungs­werke wurden Euch elektronisch oder per Brief bereits zugestellt.

Eure Zustimmung könnt Ihr wie folgt erteilen:

Was passiert, wenn Ihr nicht zustimmt?

© Erzgebirgssparkasse

Falls Ihr nicht zustimmen möchtet, muss geprüft werden, ob die Geschäftsbeziehung fortgeführt werden darf oder diese sogar beendet werden muss.

Wer bis 30.04.2022 zustimmt, kann sich einen Stammkundenrabatt und damit ein ganzes Jahr einen reduzierten Monats­preis für das Girokonto sichern.

Hier findet Ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen wie:

Wenn Ihr darüber hinaus noch Fragen habt, könnt Ihr einfach Euren persönlichen Berater kontaktieren oder im Service-Center der Sparkasse anrufen: 03733/ 139 34 56 (Mo. - Fr.: 8 bis 20 Uhr).

Titelfoto: Erzgebirgssparkasse