Diese wichtigen Neuerungen der Erzgebirgssparkasse solltet Ihr kennen
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Annaberg-Buchholz – Die Erzgebirgssparkasse hat neue AGB und wer seine Konten weiter wie gewohnt nutzen möchte, muss etwas Wichtiges beachten.
Den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müsst Ihr bis zum bis 31. Mai aktiv zustimmen. Grund dafür ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche die komplette Finanzbranche betrifft.
Was genau dahinter steckt und wie Ihr unkompliziert Eure Zustimmung erteilen könnt verraten wir jetzt.
Erzgebirgssparkasse braucht Eure Zustimmung

Wenn sich die Bedingungen der Geschäftsbeziehung mal geändert haben, wurden diese bisher stets angekündigt – und Ihr hattet die Möglichkeit, zu widersprechen, andererseits wurde sonst von einer stillschweigenden Zustimmung ausgegangen.
Eine BGH-Entscheidung gegen die Postbank hat nun einige Bedingungen geändert: Die Erzgebirgssparkasse informiert Euch natürlich weiterhin über Änderungen in den AGB – benötigt jetzt aber Eure aktive Zustimmung.
Um Eure Konten also wie gewohnt weiter nutzen zu können – und um Rechtssicherheit in der Geschäftsbeziehung zu schaffen – könnt Ihr Eure Zustimmung bis 31.05.2022 ganz einfach und schnell online erteilen:
Was bedeutet das BGH-Urteil für Euch?

In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes:
Mit dem Kunden war seitens der Kreditinstitute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen in den Vertragsbedingungen oder von Entgelten Schweigen
als
Zustimmung gilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widerspricht (sogenannter AGB-Änderungsmechanismus).
Grund für diese Vorgehensweise war eine Vereinfachung für beide Seiten.
Dieser Änderungsmechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden.
Aus diesem Grunde benötigt die Erzgebirgssparkasse jetzt Eure ausdrückliche Zustimmung zu den Vertragsbedingungen und Kontoführungsentgelten.
Was müsst Ihr jetzt tun?

Damit sie die Vertragsbeziehung zu Euch rechtssicher fortführen kann, bittet Euch die Erzgebirgssparkasse um Zustimmung zu ihren angepassten Bedingungswerken, Preisen und Kontoführungsentgelten.
Die konkreten Bedingungswerke wurden Euch elektronisch oder per Brief bereits zugestellt.
Eure Zustimmung könnt Ihr wie folgt erteilen:
- persönlich in der Filiale
- telefonisch unter 03733/ 139 34 56 (Montag bis Freitag
zwischen 8 und 20 Uhr)
- kostenfrei per Post
(Zustimmungsformulare mit Rücksendeumschlag)
- in der Sparkassen-App bzw.
Internet-Filiale (www.erzgebirgssparkasse.de)
- ohne Online-Zugang:
1. www.erzgebirgssparkasse.de/jetzt-zustimmen aufrufen
2. Identifikation vornehmen und Sparkassen-Card (Debitkarte) bereithalten.
3. Zustimmung mit nur einem Klick vornehmen.
Was passiert, wenn Ihr nicht zustimmt?

Falls Ihr nicht zustimmen möchtet, muss geprüft werden, ob die Geschäftsbeziehung fortgeführt werden darf oder diese sogar beendet werden muss.
Wer bis 30.04.2022 zustimmt, kann sich einen Stammkundenrabatt und damit ein ganzes Jahr einen reduzierten Monatspreis für das Girokonto sichern.
Hier findet Ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen wie:
- Worum geht es im BGH-Urteil konkret?
- Gilt das BGH-Urteil für alle Banken?
- Wieso wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert?
Wenn Ihr darüber hinaus noch Fragen habt, könnt Ihr einfach Euren persönlichen Berater kontaktieren oder im Service-Center der Sparkasse anrufen: 03733/ 139 34 56 (Mo. - Fr.: 8 bis 20 Uhr).
Titelfoto: Erzgebirgssparkasse