Das muss jeder über die anstehende LOTTO Sonderauslosung in Sachsen-Anhalt wissen
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Sachsen-Anhalt – Wer bei LOTTO Sachsen-Anhalt spielt, bekommt am Mittwoch (29.4.) und Samstag (2.5.) mehr als nur die üblichen Gewinnchancen.
Zur regulären Ziehung verlost LOTTO Sachsen-Anhalt in einer exklusiven Landessonderauslosung einmal 100.000 Euro sowie 20 weitere Einzelgewinne von je 1.000 Euro.
Der Clou: Die Sonderauslosung gilt automatisch für alle Teilnehmer, ohne Aufpreis.
Wie man sich qualifiziert und was man dafür tun muss, erfahrt Ihr jetzt.
Sonderauslosung am Mittwoch (29.4.) und Samstag (2.5.) bei LOTTO Sachsen-Anhalt
Am Mittwoch (29.4.) und Samstag (2.5.) veranstaltet LOTTO Sachsen-Anhalt die Sonderauslosung "Mein Sachsen-Anhalt Knaller. Mein LOTTO".
Zusätzlich zu den regulären Gewinnen werden dabei 100.000 Euro sowie 20 weitere Gewinne von je 1.000 Euro vergeben.
Wer an diesen Tagen ein Kreuz bei Spiel 77 setzt, nimmt automatisch teil, ohne Mehrkosten oder zusätzlichen Aufwand.
Teilnahmeberechtigt sind Spielscheine für LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale und BINGO!, allerdings ausschließlich in Sachsen-Anhalt.
>> Jetzt mitspielen und die Chance auf das Extra-Glück sichern.
Gutes tun dank LOTTO-Prinzip
Die meisten denken beim Lotto an Jackpots und Ziehungsabende. Dabei passiert im Hintergrund etwas, das weit mehr Menschen betrifft als jeder Einzelgewinn es könnte.
Von jedem eingesetzten Euro fließen rund 20 Cent direkt in gemeinnützige Projekte in Sachsen-Anhalt.
Egal, ob Sportvereine, Kulturinitiativen, Umweltschutzorganisationen, jeder gemeinnützige Verein oder Verband kann sich um Fördermittel bewerben und eigene Projekte mit Unterstützung von LOTTO verwirklichen.
Seit Einführung des staatlichen Lotto-Prinzips vor 34 Jahren wurden so mehr als 13.000 Projekte in den Bereichen Soziales, Denkmalschutz, Kultur, Umwelt und Sport mit insgesamt 240 Millionen Euro gefördert.
Was das konkret bedeutet, zeigt das folgende Video aus der Kategorie "LOTTO fördert die Kultur".
*Chance 1: 140 Mio.
Teilnahme ab 18. Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.check-dein-spiel.de.
Anbieter gem. § 9 GlüStV
Titelfoto: Susann Friedrich