Das müssen Sparer jetzt unbedingt beachten

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Dresden – Gute Nachrichten für alle Sparer! 2023 wurde der Sparerpauschbetrag erhöht – und zwar von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende.

Für Ehegatten und Lebenspartner sind es statt 1.602 Euro nun 2.000 Euro steuerfreie Kapitalerträge.

Davon könnt Ihr profitieren – vorausgesetzt der entsprechende Freistellungsauftrag bei der Sparkasse bzw. Bank wird gestellt.

Wichtiger Tipp für alle Sparer der Ostsächsischen Sparkasse Dresden

© manitplangklang

Was sind Kapitalerträge?

Kapitalerträge sind alle Einkünfte bzw. Gewinne aus Euren Geldanlagen. Das können Zinsen auf Sparanlagen sein. Auch Dividenden oder Kursgewinne bei Wertpapieren zählen dazu.

Und auf diese Gewinne fallen normalerweise Steuern an: 25 Prozent Abgeltungssteuer und gegebenenfalls noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Für Erträge innerhalb der festgelegten Freibetragsgrenzen von 1.000 bzw. 2.000 Euro kann man über einen Freistellungsauftrag bei der Sparkasse bzw. Bank eine Weitergabe an den Fiskus vermeiden.

Denn ohne diesen werden die Steuern vom Finanzinstitut einbehalten und direkt an das Finanzamt weitergeleitet – unabhängig von der Höhe. Dann könnt Ihr Euch die gezahlte Abgeltungssteuer später im Rahmen Eurer Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen.

© andersonrise

Freistellungsauftrag einrichten

Um die Freibeträge in Anspruch zu nehmen, erteilt Ihr der Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag. Habt Ihr bereits einen Freistellungsauftrag eingerichtet, lohnt es sich, diesen jetzt zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Durch gestiegene Zinsen kommen schnell hohe Erträge zusammen.

Wer beispielsweise 20.000 Euro zu einem Zinssatz von 2,75 Prozent für 1 Jahr anlegt, bekommt einen Zinsertrag in Höhe von 550 Euro.

Nutzt Ihr Geldanlagen bei verschiedenen Sparkassen und Banken? Dann teilt Euren Freibetrag auf und stellt bei den einzelnen Instituten einen Freistellungsauftrag.

Lasst keine Zeit verstreichen – vereinbart jetzt einen Termin bei Eurer Ostsächsischen Sparkasse Dresden oder passt den Freistellungsauftrag online an.

Wichtig: Es handelt sich hierbei um allgemeine Tipps, die eine Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen können. Bei individuellen Fragen hilft Euch Eure Steuerberatung oder Euer zuständiges Finanzamt.

Titelfoto: manitplangklang