Pflegegeld-Plus: Was seit 2025 drin ist und welche Leistungen oft liegen bleiben
Deutschland – Mehr Pflegegeld, höherer Entlastungsbetrag, neues Jahresbudget: Seit 2025 ist bei der Pflegeversicherung finanziell mehr möglich als viele Familien denken.
Doch ausgerechnet die Hilfen, die den Alltag spürbar leichter machen, werden oft nicht genutzt.
Worauf Ihr achten solltet und wie Ihr entlastet werden könnt, folgt jetzt.
Das hat sich 2025 beim Pflegegeld in Deutschland verändert
Seit Jahresbeginn 2025 stehen Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen vor neuen finanziellen Rahmenbedingungen:
Das Pflegegeld ist gestiegen, Entlastungsbeträge wurden angepasst – und damit auch die Möglichkeiten, Pflege zu Hause besser zu unterstützen (verbraucherzentrale.de).
Was mit Blick auf die gestiegenen Einzelleistungen zunächst unspektakulär aussieht, kann sich im Alltag summieren und echte Entlastung bedeuten.
Die Praxis zeigt: Obwohl die Leistungen im Pflegebereich ausgeweitet wurden, bleiben vor allem einzelne Entlastungsangebote nicht selten ungenutzt – meist aus Unkenntnis oder weil viele Familien nicht wissen, wie sie die Mittel für konkrete Alltagshilfen einsetzen können.
Von der punktuellen Betreuung über Haushaltshilfen bis zur ganzheitlichen professionellen Unterstützung können einzelne Entlastungsangebote bis hin zur häuslichen Pflege für Familien genau die Hilfe bieten, die dringend benötigt wird.
Was ist neu seit 2025? Das Plus im Pflegegeld und weitere Leistungen
Zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung insgesamt angehoben, auf plus 4,5 Prozent.
Das betrifft nicht nur das Pflegegeld, sondern auch viele Sachleistungen, Tagespflege und weitere Budgets.
Für Betroffene wirkt das im Bescheid oft wie "ein paar Euro mehr", aber in der Summe kann es monatlich spürbar sein, vor allem wenn Leistungen klug kombiniert werden.
Änderungen der Pflegeleistungen 2025 im Überblick: Was wurde erhöht?
Was Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wissen sollten
Pflegegeld ist Geld, das Pflegebedürftige erhalten, wenn die Versorgung (zumindest teilweise) durch Angehörige, Freunde oder andere private Helfer organisiert wird.
Sachleistungen sind dagegen ein Budget für professionelle ambulante Pflegedienste. Beides lässt sich – je nach Situation – auch kombinieren (Kombinationsleistung).
Wie Entlastung wirklich ankommt
Viele Familien merken erst im Alltag, wo sie von der Pflege überfordert werden.
Das betrifft häufig nicht nur dezidierte pflegerische Tätigkeiten, sondern auch ganz klassische Alltagsthemen wie Einkaufen, Haushalt, die Begleitung zum Arzt oder dringend benötigte Auszeiten für pflegende Angehörige.
Gerade in diesen Bereichen gibt es umfangreiche Unterstützungsangebote:
1. Haushaltshilfen und Alltagshilfen
Der Entlastungsbetrag (bis zu 131 Euro pro Monat) kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Betreuung oder Begleitung.
In vielen Bundesländern gibt es dafür Listen mit anerkannten Anbietern (oft über Pflegekassen oder Pflegestützpunkte zugänglich).
2. Entlastungsangebote: Tagespflege, stundenweise Betreuung
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege kann Angehörige stark entlasten, gerade wenn Beruf und Pflege parallel laufen.
Dafür gibt es eigene Leistungsbeträge (je nach Pflegegrad), die zusätzlich zum Pflegegeld nutzbar sein können. Stundenweise Betreuung kann zudem helfen, planbare Auszeiten zu schaffen, zum Beispiel für eigene Termine oder Erholung.
3. Entlastungsbudget: Mehr Spielraum für Vertretung und Kurzzeitpflege
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, der mehr Spielraum schafft. Er beträgt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr und kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden (statt komplizierter Übertragungen zwischen zwei getrennten "Töpfen").
Für viele Familien ist das praktisch, weil es den Moment abfedern kann, wenn Pflege vorübergehend anders organisiert werden muss, zum Beispiel durch Krankheit der Pflegeperson oder nach einem Krankenhausaufenthalt.
4. Technische Unterstützung: Hausnotruf & Co.
Technische Hilfen ersetzen keine Pflege – sie können aber Sicherheit geben, vor allem wenn Pflegebedürftige allein leben oder Angehörige nicht jederzeit vor Ort sein können.
Was im Einzelfall übernommen wird, hängt von Voraussetzungen und Vertrag ab; erste Anlaufstelle ist hier die Pflegekasse bzw. Krankenkasse.
Pflegedienst und häusliche Pflege: Begrifflichkeiten und Abgrenzungen verstehen
Häusliche Pflege umfasst die konkrete Versorgung eines Pflegebedürftigen zu Hause – oft durch professionelle Dienste, teilweise ergänzt durch Angehörige oder auch gänzlich durch Angehörige geleistet.
Häusliche Pflege umfasst in der Regel Leistungen, die über das reine Pflegegeld hinausgehen, zum Beispiel Grundpflege, Betreuung oder Hilfe bei der Alltagsorganisation.
Ein Pflegedienst als Unterstützung bei der häuslichen Pflege ist besonders dann ein Thema, wenn Angehörige an Grenzen kommen (zeitlich, körperlich, organisatorisch) oder wenn Pflegeaufgaben fachlich anspruchsvoller werden.
In diesem Fall kann die Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte in Anspruch genommen werden, die nach Hause kommen und dort wesentliche Pflegeaufgaben übernehmen.
Pflegegeld dagegen ist eine monatliche Geldleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie überwiegend zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden.
Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und dient dazu, diese private Pflege zu ermöglichen und zu unterstützen.
Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden im engen Sinn. Es muss also nicht für einzelne Rechnungen nachgewiesen werden.
In der Praxis wird es häufig genutzt, um pflegende Angehörige finanziell zu entlasten – etwa als Anerkennung für ihren Zeitaufwand – oder um pflegebedingte Mehrkosten im Alltag abzufedern. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, kleinere Hilfsmittel oder zusätzliche Unterstützung, die nicht über andere Pflegeleistungen abgedeckt ist.
Wichtig ist die Abgrenzung: Pflegegeld ersetzt keine professionellen Pflegedienstleistungen.
Wer regelmäßig einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, nutzt stattdessen Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden. Pflegegeld steht immer dann im Mittelpunkt, wenn die Pflege überwiegend privat organisiert wird.
Ansprüche und Leistungen abgrenzen
- Pflegegeld
Der Anspruch auf Pflegegeld besteht, wenn die Pflege überwiegend privat, also durch Angehörige oder andere nahestehende Personen, übernommen wird. - Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen greifen dagegen, wenn ein ambulanter Pflegedienst regelmäßig eingesetzt wird und Pflegeaufgaben professionell übernimmt. In diesem Fall rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.
Beide Leistungsarten schließen sich nicht vollständig aus: Werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert, spricht man von einer Kombinationsleistung.
Dann wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt – abhängig davon, wie stark professionelle Dienste in Anspruch genommen werden.
Warum Leistungen oft nicht ausgeschöpft werden: Hürden im Alltag erkennen
Dass Mittel zur Unterstützung von Familien mit pflegebedürftigen Personen liegen bleiben, ist selten Absicht oder Bequemlichkeit.
Häufig sind es ganz konkrete Hürden, die dafür sorgen, dass Anspruchsberechtigte ihre Möglichkeiten nicht ausschöpfen. Dazu gehören:
- Unklare Begriffe
Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege – wer sich nicht auskennt, verliert schnell den Überblick über mögliche Leistungen und Ansprüche. - Fehlende Beratung
Viele wissen nicht, dass Pflegekassen eine persönliche Beratung anbieten und dass es regionale Pflegestützpunkte gibt, die konkret weiterhelfen können. - Verfall durch Nichtnutzung
Beim Entlastungsbetrag gilt: Nicht verbrauchtes Budget ist nicht dauerhaft verfügbar. Es gibt Fristen, nach denen Ansprüche verfallen können. - Nachweise & Abrechnung
Oft scheitert es an Formalien: Wer gilt als anerkannter Anbieter? Welche Belege braucht die Kasse? Welche Fristen müssen vor allem im Vorfeld unbedingt eingehalten werden? - Zeitdruck
Ein Pflegefall lässt sich selten planen, sondern stellt den Alltag plötzlich vor neue Herausforderungen. Auch die akute Pflege passiert neben Beruf, Familie und eigenen Verpflichtungen pflegender Angehöriger. - Synergieeffekte
Manche Leistungen entfalten ihren Nutzen erst, wenn sie sinnvoll kombiniert werden. Wer etwa Pflegegeld
Nutzen, was möglich ist: Warum Beratung so wichtig ist
Die Anpassungen der Pflegeleistungen seit 2025 erweitern die finanziellen Spielräume für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen.
Entscheidend ist dabei weniger die einzelne Leistung als das Zusammenspiel der verfügbaren Angebote. Pflegegeld, Entlastungsbeträge und professionelle Unterstützung können – richtig kombiniert – dazu beitragen, den Pflegealltag stabiler zu organisieren.
Damit die vorgesehenen Mittel tatsächlich genutzt werden, braucht es vor allem Übersicht und verlässliche Information.
Wer sich frühzeitig mit den Anspruchsvoraussetzungen auseinandersetzt und Beratungsangebote nutzt, kann vorhandene Leistungen gezielt einsetzen und individuelle Lösungen finden, die zur jeweiligen Lebenssituation passen.
Titelfoto: 123rf/ annastills