Neue Corona-Regeln: Das gilt ab sofort in Sachsen!

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Sachsen – Seit 1. Dezember gelten in Sachsen härtere Corona-Schutzmaßnahmen. Grund sind die hohen Infektionszahlen im Freistaat. Das Gesundheitssystem kommt bereits vielerorts an Belastungsgrenzen.

Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) richtet sich mit einem dringenden Appell an alle Bürger.

Wir gegen Corona!

© Steffen Füssel

"Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich möchte Ihnen allen danken, dass Sie mitmachen bei den Maßnahmen gegen die Pandemie.

Wir tragen diese Last gemeinsam.

Leider müssen wir feststellen, dass wir mit den milden Maßnahmen bisher zu wenig Erfolg hatten. Die Infektionszahlen steigen, die Lage in den Krankenhäusern ist alarmierend und jeden Tag sterben Menschen an diesem Virus.

Gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten haben wir uns daher zu weiteren Maßnahmen entschieden.

Wir müssen handeln. Jetzt. Machen Sie bitte weiter mit. Es geht um uns alle.

Ihr Michael Kretschmer"

Fazit: Die Corona-Lage ist ernst!

Deshalb gelten seit 1. Dezember folgende Maßnahmen:

Maskenpflicht

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder mit Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV.
  • An innerstädtischen Orten mit Publikumsverkehr, z.B. auf Straßen und Plätzen, Festlegung erfolgt durch örtliche Behörden.
  • Vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
  • Vor Schulen, Kitas und Kirchen.
  • In Arbeits- und Betriebsstätten, nicht jedoch am eigenen Platz, wenn Mindestabstand von 1,5 Meter sicher eingehalten werden kann.
  • Maskenkontrollen im DB-Fernverkehr werden verstärkt.

Kontakte reduzieren & Abstand halten

  • Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum reduzieren.
Strengere Kontaktbeschränkungen:
  • Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf max. 5 Personen zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.
Dringender Appell: Alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen vermeiden.

Schulen & Kitas

  • Schulen und Kitas sollen offen bleiben.
  • letzter Schultag vor Weihnachten ist der 18.12.2020.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 gilt an Schulen:
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht wird ab Klassenstufe 7 für alle Schularten Pflicht.
  • An allen Grundschulen und Förderschulen wird das Prinzip der festen Klassen eingeführt – ohne Einschränkung des Fächerkanons.
  • Weiterführende Schulen können in Absprache mit dem Kultusministerium in den Wechselunterricht gehen. Grundsätzlich ausgenommen sind die Abschlussklassen und die Klassenstufen 5 und 6.
Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 200 gilt an Kitas:
  • Ein eingeschränkter Regelbetrieb mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen.
  • Kinder unterschiedlicher Gruppen sollen sich nicht treffen.
  • Das gilt im Gebäude und auf Freiflächen.
  • Offene Konzepte sind bis auf weiteres nicht zulässig.

Einkaufen & Geschäfte

  • Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet.
Zugangsregelungen:
  • Bei kleinen Geschäften 1 Kunde / 10 qm, bei Verkaufsfläche über 800 qm 1 Kunde / 20 qm.
  • Bitte die Weihnachtseinkäufe möglichst in der Woche tätigen.

Maßnahmen 7-Tage-Inzidenz über 200

Der Landkreis/ die kreisfreie Stadt hat anzuordnen:

  • Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen des Hauses ist nur noch mit triftigen Gründen möglich (Arbeit, Einkaufen, Arztbesuch, Schule, Kita, Bewegung im Freien im 15-Kilometer-Radius und Besuch des eigenen Grundstücks / Gartens).
  • Alkoholkonsum und -verkauf in der Öffentlichkeit werden eingeschränkt – Schließung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Quarantänepflicht

  • Bei positivem Test.
  • Bei unmittelbarem Kontakt mit positiv-Fall.
  • Bei Verdacht auf eigene Infektion.

Weihnachten & Silvester

Lockerungen von Weihnachten bis Neujahr:
  • Zusammenkünfte im engsten Familien- oder Freundeskreis mit max. 10 Personen sind vom 23.12.2020 bis 1.1.2021 möglich. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind ausgenommen.
Empfehlung:
  • Vor den Feiertagen Kontakte auf das wirklich Notwendigste reduzieren.
Vorgezogene Weihnachtsferien:
  • Bundesweit ab 19.12.2020.
Regelungen zum Jahreswechsel:
  • Auf private Silvesterfeuerwerke möglichst verzichten.

Weitere Informationen unter der Corona-Hotline 0800-100 0214 und www.coronavirus.sachsen.de.