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Sachsen – Auch 2025 gibt der Sächsische Gründerinnenpreis Frauen eine Bühne, die Sachsen mit ihrer Vision voranbringen.
Noch bis zum 30. Juni können sich Unternehmerinnen aus dem Freistaat für den Wettbewerb anmelden.
Es winken 5.000 Euro Preisgeld pro Kategorie und maximale Aufmerksamkeit für das eigene Unternehmen.
Alle Details zum Wettbewerb kommen jetzt.
Sächsischer Gründerinnenpreis vergibt 2 x 5.000 Euro an Unternehmerinnen
Eine Unternehmensgründung verlangt nicht nur Mut und kreative Ideen, sondern auch den Blick für gesellschaftliche Verantwortung.
Immer mehr Frauen in Sachsen wagen diesen Schritt und setzen mit Innovationskraft und Gestaltungswillen inspirierende Impulse für eine nachhaltige Zukunft.
Deshalb würdigt am 27. November der Sächsische Gründerinnenpreis mutige Unternehmerinnen und macht ihre inspirierenden Erfolgsgeschichten sichtbar.
Ausgezeichnet wird in den Kategorien "Neugründung" (Unternehmen weniger als drei Jahre am Markt) sowie "Wachstumsunternehmen" (Unternehmen länger als drei Jahre am Markt).
"Ich rate jeder Frau, unabhängig vom Alter, groß zu denken und sich weder von eigenen Zweifeln noch von den Bedenken anderer aufhalten zu lassen", sagt Mirijam Labudde, Gewinnerin der Kategorie "Neugründung" 2024.
Unterstützt wird der Preis von Petra Köpping, Sachsens Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, die den Preisträgerinnen ein Sprachrohr für Austausch und Inspiration bieten will.
Richtig gut: Neben 5.000 Euro Preisgeld pro Kategorie warten ein filmisches Kurzporträt und gezielte Öffentlichkeitsarbeit für mehr Sichtbarkeit auf die Gewinnerunternehmen.
Mehr Informationen findet Ihr hier.
Ihr wollt mitmachen? Dann kommt jetzt alles Wichtige zu den Teilnahmebedingungen.
Noch bis zum 30. Juni bewerben
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmerinnen, die in Sachsen ein Einzel-, klein- oder mittelständisches Unternehmen gegründet oder übernommen haben.
Dabei sollte das Unternehmen aus dem Bereich Umwelt, Kultur, Soziales, Industrie, Handel, Handwerk oder aus dem Dienstleistungssektor kommen.
Teilnahmebedingungen sind:
- Unternehmenshauptsitz in Sachsen
- Gründung oder Übernahme erfolgte zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2023
Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Unternehmenskonzepte und Gründungsideen.
Wichtig: Bewerbungen können nur noch bis zum 30. Juni über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingereicht werden.
>>> Hier könnt Ihr Euch direkt anmelden.
Wir drücken ganz fest die Daumen :-)
Hier werden alle Fragen beantwortet
Wer noch Fragen zum Sächsischen Gründerinnenpreis oder zum Bewerbungsverfahren hat, kann sich gern an gruenderinnenpreis@sms.sachsen.de wenden.
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Albertstraße 10
01097 Dresden