So wirkt sich ein BGH-Urteil auf Euer Konto aus!
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Chemnitz – In diesem Jahr gibt es bei der Sparkasse Chemnitz neue AGBs. Dabei gilt es zu beachten...
...wer sein Konto wie gewohnt weiter nutzen will, sollte den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nun bis 15. Februar aktiv zustimmen.
Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das die komplette Finanzbranche betrifft.
Was es damit auf sich hat und wie Ihr unkompliziert Eure Zustimmung erteilen könnt, verraten wir jetzt:
Sparkasse Chemnitz braucht Eure Zustimmung

Ihr kennt die Sparkasse Chemnitz als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort.
Wenn sich die Bedingungen der Geschäftsbeziehung mal geändert haben, wurden diese bisher stets angekündigt – und Ihr hattet die Möglichkeit, zu widersprechen.
Ein BGH-Urteil gegen die Postbank hat nun einige Bedingungen geändert: Die Sparkasse Chemnitz informiert Euch natürlich weiterhin über Änderungen in den AGBs – benötigt jetzt aber Eure aktive Zustimmung!
Um Euer Konto also wie gewohnt weiter nutzen zu können – und um Rechtssicherheit in der Geschäftsbeziehung zu schaffen – könnt Ihr Eure Zustimmung bis 15. Februar 2022 ganz einfach und schnell online erteilen:
Was bedeutet das BGH-Urteil für Euch?

In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes:
Mit dem Kunden war seitens der Kreditinstitute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen in den Vertragsbedingungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widerspricht (sogenannter AGB-Änderungsmechanismus).
Grund für diese Vorgehensweise war eine Vereinfachung für beide Seiten.
Dieser Änderungsmechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden.
Aus diesem Grunde benötigt die Sparkasse Chemnitz jetzt Eure ausdrückliche Zustimmung zu den aktuell geltenden Vertragsbedingungen.
Was müsst Ihr jetzt tun?

Damit sie die Vertragsbeziehung zu Euch rechtssicher fortführen kann, bittet Euch die Sparkasse Chemnitz um Zustimmung zu ihren aktuellen Bedingungswerken und Preisen.
Die konkreten Bedingungswerke wurden Euch entweder bereits zugestellt oder Ihr erhaltet diese im Rahmen des Zustimmungsweges:
1. www.spk-chemnitz.de/zustimmen aufrufen.2. Identifikation vornehmen und Sparkassen-Card (Debitkarte) bereithalten.
3. Bedingungen herunterladen, speichern und einsehen.
4. Zustimmung mit nur einem Klick vornehmen.
Alternativ könnt Ihr natürlich auch wie folgt Eure Zustimmung erteilen:
- persönlich in der Filiale
- telefonisch unter 0371/99 88 99 (Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr)
- per Post
- in der Sparkassen-App
- per Fax (0371/99 34 05)
Was passiert, wenn Ihr nicht zustimmt?
Solltet Ihr die Zustimmung bis 15. Februar versäumen, meldet sich die Sparkasse Chemnitz nochmal bei Euch.
Falls Ihr nicht zustimmen möchtet, muss geprüft werden, ob die Geschäftsbeziehung fortgeführt werden kann oder diese sogar beendet werden muss.
Ihr möchtet Euch näher informieren?

Hier findet Ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen wie:
- Worum geht es im BGH-Urteil konkret?
- Gilt das BGH-Urteil für alle Banken?
- Wieso wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert?
Wenn Ihr darüber hinaus noch Fragen habt, könnt Ihr einfach Euren persönlichen Berater kontaktieren oder im Privatkundencenter anrufen: 0371/99 88 99
(Mo. - Fr.: 8 bis 19 Uhr).
Titelfoto: Sparkasse Chemnitz