So wirkt sich ein BGH-Urteil auf Euer Konto aus!

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Chemnitz – In diesem Jahr gibt es bei der Sparkasse Chemnitz neue AGBs. Dabei gilt es zu beachten...

...wer sein Konto wie gewohnt weiter nutzen will, sollte den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nun bis 15. Februar aktiv zustimmen.

Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das die komplette Finanzbranche betrifft.

Was es damit auf sich hat und wie Ihr unkompliziert Eure Zustimmung erteilen könnt, verraten wir jetzt:

Sparkasse Chemnitz braucht Eure Zustimmung

© Sparkasse Chemnitz

Ihr kennt die Sparkasse Chemnitz als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort.

Wenn sich die Bedingungen der Geschäftsbeziehung mal geändert haben, wurden diese bisher stets angekündigt – und Ihr hattet die Möglichkeit, zu widersprechen.

Ein BGH-Urteil gegen die Postbank hat nun einige Bedingungen geändert: Die Sparkasse Chemnitz informiert Euch natürlich weiterhin über Änderungen in den AGBs – benötigt jetzt aber Eure aktive Zustimmung!

Um Euer Konto also wie gewohnt weiter nutzen zu können – und um Rechtssicherheit in der Geschäftsbeziehung zu schaffen – könnt Ihr Eure Zustimmung bis 15. Februar 2022 ganz einfach und schnell online erteilen:

Hier den aktuellen AGBs zustimmen.

Was bedeutet das BGH-Urteil für Euch?

© Sparkasse Chemnitz

In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes:

Mit dem Kunden war seitens der Kreditinstitute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen in den Vertragsbedingungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widerspricht (sogenannter AGB-Änderungsmechanismus).

Grund für diese Vorgehens­weise war eine Vereinfachung für beide Seiten.

Dieser Änderungs­mechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden.

Aus diesem Grunde benötigt die Sparkasse Chemnitz jetzt Eure ausdrückliche Zustimmung zu den aktuell geltenden Vertragsbedingungen.

Was müsst Ihr jetzt tun?

© Sparkasse Chemnitz

Damit sie die Vertragsbeziehung zu Euch rechtssicher fortführen kann, bittet Euch die Sparkasse Chemnitz um Zustimmung zu ihren aktuellen Bedingungswerken und Preisen.

Die konkreten Bedingungs­werke wurden Euch entweder bereits zugestellt oder Ihr erhaltet diese im Rahmen des Zustimmungs­weges:

1. www.spk-chemnitz.de/zustimmen aufrufen.
2. Identifikation vornehmen und Sparkassen-Card (Debitkarte) bereithalten.
3. Bedingungen herunterladen, speichern und einsehen.
4. Zustimmung mit nur einem Klick vornehmen.

Alternativ könnt Ihr natürlich auch wie folgt Eure Zustimmung erteilen:

Was passiert, wenn Ihr nicht zustimmt?

Solltet Ihr die Zustimmung bis 15. Februar versäumen, meldet sich die Sparkasse Chemnitz nochmal bei Euch.

Falls Ihr nicht zustimmen möchtet, muss geprüft werden, ob die Geschäftsbeziehung fortgeführt werden kann oder diese sogar beendet werden muss.

Ihr möchtet Euch näher informieren?

© Sparkasse Chemnitz

Hier findet Ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen wie:

Wenn Ihr darüber hinaus noch Fragen habt, könnt Ihr einfach Euren persönlichen Berater kontaktieren oder im Privatkundencenter anrufen: 0371/99 88 99
(Mo. - Fr.: 8 bis 19 Uhr).

Titelfoto: Sparkasse Chemnitz