55.000 Sachsen machen den Weg für dieses neue Gesetz frei
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Das ist eine Werbung der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. Für den Inhalt ist die Fraktion selbst verantwortlich. Wer zahlt für diese Anzeige: SPD-Fraktion Sachsen. Kosten: 5.000 bis 15.000 Euro. Es liegen keine Zielgruppen-Kriterien zugrunde.
Sachsen – Ehrenamt fördern oder Familienurlaub opfern – diese Wahl muss nächstes Jahr kein Sachse mehr treffen.
Ab dem 1. Januar 2027 haben Beschäftigte in Sachsen Anspruch auf drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit pro Jahr.
Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag war eine der führenden Kräfte bei der Umsetzung des Volksantrags.
Alles, was Ihr jetzt dazu wissen müsst, kommt jetzt.
SPD ermöglicht drei Tage bezahlte Qualifizierung für Beschäftigte ab 2027
Der Samstag auf dem Fußballplatz gehört den Kids. Dreimal die Woche Training, Turniere am Wochenende und mittendrin die Menschen, die das alles möglich machen.
Dann kommt die Einladung zum Trainerlehrgang. Plötzlich steht die Frage im Raum: Urlaub opfern oder absagen?
Das gleiche Dilemma kennen Feuerwehrleute, die zur Jugendwart-Ausbildung müssen. Die Bergwacht braucht Rettungslehrgänge, Vereine brauchen qualifizierte Betreuer.
All das ist kein Urlaub, sondern Einsatz für andere.
Über 55.000 Menschen in Sachsen haben genau das verstanden und mit ihrer Unterschrift einem Volksantrag zugestimmt, der das ändern sollte.
Jetzt wird aus diesem Signal ein Gesetz.
Von der Unterschrift zum Gesetz
Nachdem das Parlament Anfang Februar "ja" gesagt hat, gibt’s ab dem 1. Januar 2027 in Sachsen die Qualifizierungszeit.
Das heißt drei Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für jeden Beschäftigten.
Der Sächsische Landtag setzt damit den Volksantrag mit einigen Änderungen um.
Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat dafür gekämpft, dass aus den Unterschriften echte Veränderung wird.
Ihr Vorsitzender, Henning Homann, spielt selbst Tischtennis im Verein und ist positiv gestimmt:
"Über 55.000 Unterschriften unter dem Volksantrag waren ein klarer Auftrag an die Politik. Mit der Qualifizierungszeit von drei Tagen setzen wir diesen Auftrag verantwortungsvoll um. Wir haben einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der Beschäftigte in Sachsen stärkt und Weiterbildung ermöglicht, aber auch Missbrauch vorbeugt und zugleich kleine und mittlere Unternehmen unterstützt."
Auch Petra Köpping, jetzt stellvertretende Ministerpräsidentin, setzte ihre Unterschrift für die Bildungszeit.
Qualifikation bekommt also endlich den Stellenwert, den sie verdient. Wer sich weiterbildet oder im Ehrenamt engagiert, muss dafür nicht mehr den eigenen Urlaub opfern.
Klar geregelt und fair gestaltet
Die Qualifizierungszeit ist kein Selbstzweck. Sie richtet sich genau an die Bereiche, die Sachsen im Alltag zusammenhalten: Sportvereine, Feuerwehren, Rettungsdienste, Jugend- und Sozialarbeit.
Auch deshalb haben Landessportbund, Blaulichtorganisationen und viele andere den Volksantrag zur Bildungszeit unterstützt.
Damit die Qualifizierungszeit für Beschäftigte und Betriebe gut funktioniert, ist sie klar geregelt.
Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit pro Jahr.
Dafür dürfen sie genutzt werden:
- berufliche Weiterbildung
- Qualifizierungen im Ehrenamt (z.B. Sport, Feuerwehr, Rettungsdienst, Kultur- oder Jugendverein)
- politische Bildung
Gut zu wissen: Betriebe mit unter 20 Beschäftigten erhalten eine pauschale Erstattung des Arbeitsentgelts von 115 Euro pro Tag durch den Freistaat Sachsen.
Damit schafft der Freistaat Sachsen eine Entschädigungsregelung, die bundesweit spitze ist.
Die Koalition aus CDU und SPD zeigt, dass sie sowohl Beschäftigte als auch die Unternehmen im Blick hat.
Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag begleitet diesen Prozess weiterhin engagiert.
Titelfoto: SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag