OP-Besteck im Körper vergessen? 10 Tote nach schweren Behandlungsfehlern in Baden-Württemberg

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Von David Nau

Stuttgart - 283 Menschen im Südwesten haben im vergangenen Jahr nach Auswertung des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg (MD) wegen einer fehlerhaften Behandlung einen gesundheitlichen Schaden erlitten.

Behandlungsfehler passieren in allen medizinischen Feldern. (Symbolfoto)
Behandlungsfehler passieren in allen medizinischen Feldern. (Symbolfoto)  © Frank Molter/dpa

Damit wurde in mehr als jedem fünften der untersuchten 1251 Verdachtsfälle ein Behandlungsfehler mit Schaden für den Patienten bestätigt. In zehn Fällen starben Patienten nachweislich an den Folgen eines Behandlungsfehlers - genauso viele wie 2024.

Insgesamt stellten die unabhängigen Gutachter im vergangenen Jahr 377 Fälle von Behandlungsfehlern fest.

Stark gestiegen ist der Auswertung für Baden-Württemberg zufolge die Zahl sogenannter "Never Events" - so bezeichnet der Medizinische Dienst schwerwiegende Fehler, die aber grundsätzlich vermieden werden könnten.

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Dazu gehörten etwa eine Seitenverwechslung bei einer Operation, falsch verabreichte Medikamente oder im Körper vergessene Gegenstände nach einer Operation. 21 solcher Vorfälle erfasste der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr.

Wohin wende ich mich bei Verdacht?

Sehr oft vermuteten Patienten im vergangenen Jahr Behandlungsfehler nach Operationen. (Symbolfoto)
Sehr oft vermuteten Patienten im vergangenen Jahr Behandlungsfehler nach Operationen. (Symbolfoto)  © Oliver Berg/dpa

Am häufigsten vermuteten Patienten im vergangenen Jahr Behandlungsfehler nach Operationen oder Behandlungen in der Orthopädie oder der Unfallchirurgie (25 Prozent). In fast allen Fällen (96 Prozent) richtete sich der Vorwurf gegen Ärztinnen und Ärzte.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz geht davon aus, dass die Dunkelziffer sehr hoch ist. Die Zahlen des Medizinischen Dienstes seien nur die Spitze des Eisbergs, Fälle würden auch bei Gerichten und Ärztekammern behandelt.

Haben Patienten den Verdacht, dass bei ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden. Die kann dann entsprechende Expertengutachten beim Medizinischen Dienst in Auftrag geben. Kosten entstehen den Patienten dadurch nicht.

Titelfoto: Frank Molter/dpa

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