Motorradfahrer in Bayern: Diese Regeln gelten nun bei Ausflügen

München - Mit dem Wegfall der allgemeinen Ausgangsbeschränkung im Freistaat dürfen Motorradfahrer seit Montag nun auch Ausflugsfahrten unternehmen.

Motorradfahrer dürfen in Bayern wieder ohne "triftigen" Grund unterwegs sein, allerdings nicht in zu großen Gruppen. (Archivbild 2020)
Motorradfahrer dürfen in Bayern wieder ohne "triftigen" Grund unterwegs sein, allerdings nicht in zu großen Gruppen. (Archivbild 2020)  © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Allerdings dürfen sie nicht in größeren Gruppen unterwegs sein, als es die Kontaktbeschränkungen zulassen.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind aber die nächtlichen Ausgangssperren zu beachten, die in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 weiterhin gelten.

Die Regeln für Biker variieren je nach Bundesland und Infektionsgeschehen.

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Außerdem müssen sich Motorradfahrer an die Maskenpflicht halten.


Statt einer FFP2-Maske in der Tankstelle einen Helm samt Visier zu tragen, ist laut ADAC nicht erlaubt.

Titelfoto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

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