19-Jähriger wohnt kostenlos bei Papa: Jetzt will das Finanzamt über 1600 Euro

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Berlin - Zwei Kinderzimmer, eine saftige Steuerrechnung: Ein 19-Jähriger aus Berlin soll mehr als 1600 Euro zahlen, weil er abwechselnd bei seinen getrennten Eltern lebt. Dabei hat er nicht einmal ein eigenes Einkommen.

Das Finanzamt berechnet eine fiktive Miete für das Kinderzimmer. (Symbolbild)
Das Finanzamt berechnet eine fiktive Miete für das Kinderzimmer. (Symbolbild)  © picture-alliance/ dpa

Seit rund 15 Jahren verbringt Mio Schleth (19) jeweils die Hälfte seiner Zeit bei Mutter und Vater. An seiner Wohnsituation hat sich nichts geändert. Doch mit seinem 18. Geburtstag wurde eines seiner Kinderzimmer aus Sicht des Finanzamts zur steuerpflichtigen Zweitwohnung.

Wie die "taz" berichtet, fordert die Behörde von dem jungen Berliner für die Zeit seit seiner Volljährigkeit rund 1640 Euro nach. Künftig sollen jährlich etwa 1033 Euro anfallen.

Dabei zahlt Mio für sein Zimmer beim Vater keinen Cent Miete. Das Finanzamt berechnet die Steuer deshalb anhand einer fiktiven Miete nach dem Mietspiegel. Davon werden in Berlin 20 Prozent fällig.

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Die Finanzverwaltung begründet die Steuerpflicht mit der Volljährigkeit. Ab 18 können junge Erwachsene selbst über ihren Wohnort entscheiden. Eine Ausnahme für Kinder getrennt lebender Eltern, die im sogenannten Wechselmodell leben, sieht das Gesetz nicht vor.

Familienverbände halten das für problematisch. Denn viele junge Erwachsene sind während der Schule, Ausbildung oder des Studiums weiterhin finanziell von ihren Eltern abhängig.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter fordert deshalb, sie innerhalb einer Kommune grundsätzlich von der Zweitwohnungssteuer zu befreien.

19-Jähriger wehrt sich gegen Steuerbescheid

Kostenlos bei den Eltern wohnen kann für junge Erwachsene teuer werden. (Symbolbild)
Kostenlos bei den Eltern wohnen kann für junge Erwachsene teuer werden. (Symbolbild)  © Federico Gambarini dpa/lnw

Andere Städte handhaben die Steuer anders: In Hamburg sind kostenlos überlassene Kinderzimmer in der Regel ausgenommen, wenn die Kinder weder Mieter noch Eigentümer sind. In Nürnberg können Menschen mit geringem oder ohne Einkommen eine Befreiung beantragen.

Mio bezweifelt, dass das Finanzamt das Gesetz richtig auslegt. Schließlich berücksichtigen auch die Regeln zu Kindergeld und Unterhalt, dass junge Erwachsene während ihrer Ausbildung finanziell von ihren Eltern abhängig sein können.

Der 19-Jährige hat Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Eine Entscheidung steht laut "taz" noch aus.

Titelfoto: picture-alliance/ dpa

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