Charité-Herzarzt wegen zweifachen Mordes angeklagt!

Berlin - Ein 56-jähriger Kardiologie der Charité muss sich wegen Mordes an zwei Patienten verantworten. Mitangeklagt ist eine Krankenpflegerin (39) wegen Beihilfe zum Totschlag.

Ein Herzmediziner (56) der Charité soll zwei Patienten ermordet haben. (Symbolbild)
Ein Herzmediziner (56) der Charité soll zwei Patienten ermordet haben. (Symbolbild)  © Joerg Carstensen/dpa

Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am heutigen Montag mit. Demnach wird der Facharzt konkret wegen zweifachen Heimtückemordes aus niedrigen Beweggründen vor dem Landgericht Berlin angeklagt.

Die erschütternden Taten sollen sich im Jahr 2021 und 2022 in der renommierten Universitätsklinik, der Charité, zugetragen haben.

Den Angaben zufolge wirft die Staatsanwaltschaft Berlin dem Facharzt vor, am 22. November 2021 vier Krankenpflegerinnen angewiesen zu haben, die erfolgreich verlaufene Reanimation eines 73-jährigen Patienten zu stoppen.

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Anschließend soll der Herzmediziner der mitangeklagten Krankenschwester den Auftrag gegeben haben, dem Patienten eine tödliche Menge eines Sedierungsmittels zu verabreichen.

Als der 73-Jährige trotz dieser Handlungen nicht verstarb, soll der Arzt ihm eine weitere Dosis des Medikaments verabreicht haben. Durch diese Überdosis soll der Mann schließlich zu Tode gekommen sein.

Es war wohl nicht der einzige Mord an der Charité

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat den 56-jährigen Kardiologen wegen zweifachen Mordes angeklagt. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat den 56-jährigen Kardiologen wegen zweifachen Mordes angeklagt. (Symbolbild)  © Sonja Wurtscheid/dpa

Am 23. Juli 2022 soll der Kardiologe ohne medizinische Gründe einer 73-jährigen Patientin ebenfalls mehrere Dosen des Sedierungsmittels verabreicht haben, was zu ihrem beabsichtigten Tod führte.

Die Ermittler sind zu dem Schluss gekommen, dass der Arzt nicht nur die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Patienten ausgenutzt hat, sondern auch aus eigennützigen Motiven über Leben und Tod entschied.

Der angeklagte Mediziner befindet sich seit dem 8. Mai in Untersuchungshaft.

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In einem gesonderten Verfahren werden derzeit weitere Patientenakten ausgewertet, um zu ermitteln, ob der Arzt möglicherweise noch mit weiteren Todesfällen in Verbindung steht.

Da die Ermittler bei der Krankenschwester keine Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe feststellen konnten, wird sie wegen Beihilfe zum Totschlag, nicht wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

Titelfoto: Joerg Carstensen/dpa

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