Im Kampf gegen Raserei auf Berlins Straßen: So viele Ermittlungen laufen
Berlin - Nach Rasereien auf Berlins Straßen hat die Justiz im vergangenen Jahr in 755 Fällen Ermittlungen eingeleitet.

Das seien etwas weniger als im Jahr 2021 (799 Verfahren), teilte Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Er leitet eine Spezialabteilung für verbotene Kraftfahrzeugrennen in Berlin.
Seit einer Gesetzesänderung, die höhere Strafen gegen Raser ermöglicht hat, sind laut Winkelmann 3450 Verfahren bei der Amtsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen eingeleitet worden. 1460 Fälle davon seien abgeschlossen, knapp 900 Entscheidungen seien rechtskräftig.
Die meisten Fälle davon wurden bei der Amtsanwaltschaft bearbeitet, die als Ermittlungsbehörde kleinere bis mittlere Straftaten verfolgt. Taten, bei denen das Strafmaß über zwei Jahre liegt, werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Im Oktober 2017 wurden verbotene Kraftfahrzeugrennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Zuvor gab es nur Geldbußen.
Der Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen der Tod eines anderen Menschen verursacht wird.
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