AfD, SPD und CDU dagegen: Klima-Volksentscheid beschäftigt Berliner Senat

Berlin - Das Berliner Abgeordnetenhaus beschäftigt sich am Donnerstag (ab 10 Uhr) mit dem anstehenden Volksentscheid für ehrgeizigere Klimaziele.

Am Sonntag können Berliner über einen Klima-Volksentscheid abstimmen.
Am Sonntag können Berliner über einen Klima-Volksentscheid abstimmen.  © Annette Riedl/dpa

Die Abgeordneten wollen unter anderem darüber debattieren, ob das Ziel einer Klimaneutralität Berlins schon bis 2030 erreichbar ist und damit 15 Jahre früher als bisher geplant.

Thema dürfte auch sein, welche Konsequenzen deutlich stärkere Bemühungen um Klimaschutz für Energieversorgung, Verkehr oder für den Wohnungsbestand hätten. Beantragt hat die Debatte die AfD, die ebenso wie CDU und SPD gegen eine derart drastische Verschärfung der Klimaziele ist. Grüne und Linke sind dafür.

Eine Bürgerinitiative will in dem Volksentscheid an diesem Sonntag erreichen, dass Berlin bis 2030 und nicht wie bislang vorgesehen bis 2045 klimaneutral wird. Dafür soll das Energiewendegesetz des Landes geändert werden. Um das zu schaffen, muss bei der Abstimmung eine Mehrheit der Wähler dafür stimmen, mindestens aber 25 Prozent der Wahlberechtigten. Nötig sind also rund 608.000 Ja-Stimmen.

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Außerdem beschließt das Abgeordnetenhaus ein Gesetz zur Neubesetzung der zwölf Berliner Bezirksämter nach der Wiederholungswahl. Das von CDU, SPD, Grünen und Linken gemeinsam eingebrachte Gesetz sieht vor, dass Bürgermeister und Stadträte von den Bezirksparlamenten neu gewählt werden, wenn sich dort die Mehrheitsverhältnisse bei der Wahl am 12. Februar geändert haben. Das ist vielfach so.

Betroffene werden bis zum Ende der Legislaturperiode 2026 weiter bezahlt

Zudem ist geregelt, dass Betroffene, die aus dem Amt ausscheiden, bis zum Ende der Legislaturperiode 2026 weiter bezahlt werden. Sie erhalten ihre bisherigen Bezüge zu 100 Prozent.

Nach bisheriger Rechtslage dürften die 12 Bezirksbürgermeister und 60 Stadträte unabhängig vom Wahlergebnis im Amt bleiben. Denn sie wurden 2021 von den Bezirksparlamenten für fünf Jahre gewählt und sind Beamte auf Zeit. Für ihre Abwahl wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig, was als sehr hohe Hürde gilt.

Titelfoto: Annette Riedl/dpa

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