Berliner Verfassungsschutz soll künftig über extremistische Verdachtsfälle reden dürfen

Berlin - Der Berliner Verfassungsschutz ist eine Abteilung der Senatsverwaltung und keine eigene Behörde. Aus diesem Grund durfte bisher nicht veröffentlicht werden, welche Organisation als Verdachtsfall geführt wird.

In Berlin wird der Verfassungsschutz von Abteilungsleiter Michael Fischer (links im Bild) geführt.
In Berlin wird der Verfassungsschutz von Abteilungsleiter Michael Fischer (links im Bild) geführt.  © Christophe Gateau/dpa

Berlins Verfassungsschutz soll nach Plänen der schwarz-roten Koalition künftig öffentlich sagen dürfen, welche Organisationen als extremistische Verdachtsfälle gelten.

"Wir werden das Berliner Verfassungsschutzgesetz noch in diesem Jahr anpacken", sagte der zuständige Fachpolitiker der CDU-Fraktion, Stephan Lenz, dem "Tagesspiegel" (Sonntag). "Unter anderem ist es hier Ziel, auch die sogenannte Verdachtsberichterstattung im Sinne des Verfassungsschutzrechts zu ermöglichen."

Der Landesverfassungsschutz müsse wie in anderen Bundesländern auch mitteilen dürfen, welche Gruppen und Vereinigungen als Verdachtsfälle für extremistische Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestuft und beobachtet werden, fügte Lenz hinzu.

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Bisher ist das in Berlin nicht möglich. Hier ist der Verfassungsschutz keine eigenständige Behörde, sondern eine Abteilung in der Senatsverwaltung für Inneres, geführt von Abteilungsleiter Michael Fischer.

Verfassungsschutzabteilung in der Senatsverwaltung soll AfD als Verdachtsfall führen

Erst wenn eine Gruppe oder Vereinigung als gesichert rechtsextremistisch gilt, darf der Verfassungsschutz dies öffentlich mitteilen. In anderen Bundesländern kann schon die Einstufung als Verdachtsfall öffentlich werden. Das betraf in der Vergangenheit unter anderem die AfD.

Laut "Tagesspiegel" wurde 2021 auch in Berlin durch Sicherheitspolitiker bekannt, dass die Verfassungsschutzabteilung in der Senatsverwaltung für Inneres die AfD als Verdachtsfall führt. Öffentlich äußerte sich die Senatsverwaltung dazu nicht.

Auf eine Klage der AfD hin entschied das Oberverwaltungsgericht, die Verwaltung sei nicht zu einem Dementi verpflichtet.

Titelfoto: Bildmontage: Christophe Gateau/dpa

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