Wahlwiederholungen: Berlin muss an zwei Terminen neu wählen!

Berlin - Die Berlinerinnen und Berliner müssen sich bei den aufgrund von Pannen notwendig gewordenen Wahlwiederholungen im nächsten Jahr auf zwei Termine einstellen.

Berlinerinnen und Berliner müssen sich auf zwei Termine für die Wahlwiederholung einstellen. (Archivbild)
Berlinerinnen und Berliner müssen sich auf zwei Termine für die Wahlwiederholung einstellen. (Archivbild)  © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Wegen anderer Fristen könnten die Wahltermine auf Landes- und Bundesebene nicht zusammengelegt werden, teilte Bundeswahlleiter Georg Thiel am heutigen Donnerstag mit.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte am Mittwoch die komplette Wahl zum Abgeordnetenhaus vom September 2021 für ungültig erklärt.

Die Wiederholung der Abstimmung soll am 12. Februar 2023 erfolgen. Auch die Bundestagswahl soll nach einem Beschluss des Bundestages wiederholt werden - allerdings nur teilweise. Dagegen sind noch Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht möglich.

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Sollten diese innerhalb der zweimonatigen Frist ausbleiben, wird die Entscheidung des Bundestages nach Angaben des Bundeswahlleiters im Januar 2023 bestandskräftig. Die Wiederholung der Bundestagswahl müsse dann spätestens nach 60 Tagen erfolgen.

Der 5. März 2023 wäre der letztmögliche Termin, so Thiel. Den Termin bestimmen müsse der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler.

Die Parteien im Bundestag gehen allerdings davon aus, dass der Beschluss des Bundestages angefochten wird. Auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses beschloss der Bundestag in der vergangenen Woche mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass die Bundestagswahl in 431 Berliner Urnen- und Briefwahlbezirken wiederholt werden muss.

Titelfoto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

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