"Tötungswettbewerb" mit 100.000 Fischen: PETA zeigt YouTuber an

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Potsdam - Der Angler und YouTuber Grambo hat den Schwarzmundgrundeln in der Havel den Kampf angesagt. Sein Ziel: 100.000 der invasiven Fische fangen und töten.

Bei Anglern sind Grundeln wenig beliebt. (Symbolfoto)
Bei Anglern sind Grundeln wenig beliebt. (Symbolfoto)  © Frank Hammerschmidt/dpa

Im Rambo-Look macht der Brandenburger auf seinem Kanal mobil - und setzt sogar ein Kopfgeld auf die kleinen Süßwasserfische aus. Wer die längste Grundel an Land zieht, darf sich über einen Angelgutschein im Wert von 100 Euro freuen.

Doch warum der Feldzug gegen die kleinen Fische? Die Schwarzmundgrundel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich in europäischen Gewässern rasant aus. Sie macht heimischen Arten Nahrung und Lebensraum streitig.

Außerdem kann sie als Zwischenwirt des Schwimmblasenwurms dienen, der vor allem Aalen schadet.

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Brandenburgs Umweltministerium empfiehlt deshalb, die gebietsfremde Art in der Mittleren Havel zu entnehmen.

Doch jetzt schaltet sich PETA ein!

Ein Fang-Wettbewerb zum Töten der invasiven Fische sorgt für Kritik und eine Anzeige. (Symbolfoto)
Ein Fang-Wettbewerb zum Töten der invasiven Fische sorgt für Kritik und eine Anzeige. (Symbolfoto)  © Jens Kalaene/dpa

Die Tierschutzorganisation PETA wirft dem YouTuber dennoch einen regelrechten "Tötungswettbewerb" vor. Nach eigenen Angaben hatte Grambo bereits im September 989 Grundeln gefangen und getötet. Sein damaliges Ziel: 1000 Fische in nur 20 Tagen.

Laut PETA zeigen Aufnahmen noch lebende Fische, die in trockenen Eimern und auf einer Wiese zappeln. Die Organisation erstattete deshalb am 8. Oktober Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Potsdam. Wegen des Aufrufs, gemeinsam 100.000 Grundeln zu töten, folgte eine weitere Anzeige.

"Jede einzelne Grundel ist ein Jemand und kein Etwas", sagt PETA-Meeresbiologin Tanja Breining. Tatsächlich kann das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund nach dem Tierschutzgesetz strafbar sein. Einen solchen Grund sieht die Tierschutzorganisation in einem Wettbewerb nicht.

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Ob Grambos Aktion rechtswidrig ist, müssen nun die zuständigen Behörden prüfen.

Titelfoto: Jens Kalaene/dpa

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