Geblitzt vor der Schule: Gilt Tempo 30 auch am Feiertag?

Chemnitz - Da blickt keiner mehr durch! An der Grundschule Mittelbach in der Hofer Straße steht er seit 2023: der Superblitzer. In der Nähe des Blitzers seht ein Schild: Tempo 30, Montag bis Freitag, 6 bis 17 Uhr. Doch was viele nicht wissen: Auch an Feiertagen wird hier eiskalt geblitzt.

Marion Grund (74) aus Chemnitz wurde am Karfreitag an der Grundschule Mittelbach geblitzt.  © Sven Gleisberg

Das musste auch Marion Grund (74) aus Chemnitz am eigenen Leib erfahren. Am Karfreitag fuhr die Seniorin nichtsahnend an der Schule vorbei. "Ich dachte, da wird nicht geblitzt, weil ja keine Kinder da sind", sagt sie.

Doch dann der Schock: Blitz! 7 km/h zu schnell und 30 Euro Strafe. Die Rentnerin war fassungslos: "Für mich ist ein Feiertag wie ein Sonntag."

Damit war sie offenbar nicht allein: Laut Rathaus wurden am Karfreitag an dieser Stelle 97 Fahrzeuge geblitzt, am Ostermontag sogar 138.

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Zum Vergleich: Am Freitag vor Ostern waren es nur 25, am Freitag danach 23 geblitzte Autos. Ähnlich niedrig sind die Zahlen an den Montagen davor (25) und danach (31).

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Dieses Zusatzschild gilt auch am Samstag, nicht jedoch an Sonn- und Feiertagen.  © Sven Gleisberg

Der nächste Feiertag unter der Woche kommt im Oktober

Der Superblitzer wurde 2023 dort installiert und blitzt in beide Richtungen.  © Sven Gleisberg

Was viele nicht wissen: Laut ADAC gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen, die für Montag bis Freitag angeordnet werden, auch an gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen.

Der Automobilclub begründet dies mit einem Urteil vom OLG Brandenburg von 2022, das zu diesem Schluss kam.

Der Chemnitzer Verkehrsanwalt Kai-Uwe Stemmert erklärt: "An dieser Rechtsprechung hat sich nichts geändert. Die Schilder gelten, auch wenn das für viele unlogisch erscheint."

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Auch in den Schulferien bleibt Tempo 30 bestehen, ganz egal ob Kinder im Klassenzimmer sitzen oder nicht. Der nächste Feiertag, der auf einen Wochentag (Freitag) fällt, ist der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober.

Falle am Feiertag

Kommentar von Sebastian Gogol

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Am Karfreitag und Ostermontag wurden an dieser Stelle insgesamt 235 Fahrer geblitzt – deutlich mehr als an anderen Tagen.  © Sven Gleisberg

"Wer kapiert heute noch die deutsche Rechtsprechung?" Diese Frage dürften sich viele der 235 Fahrer gestellt haben, die am Karfreitag und Ostermontag in Mittelbach plötzlich und unerwartet geblitzt wurden.

Ein Blitzer vor der Schule, ein Tempo-30-Schild mit der Angabe "Mo-Fr, 6-17 Uhr", keine Kinder weit und breit und trotzdem schlägt die Falle erbarmungslos zu?

Ist das dreiste Abzocke? Nein, denn es ist Gesetz! Doch ganz ehrlich: Diese Regelung wirkt mehr wie ein bürokratisches Verwirrspiel als wie eine sinnvolle Verkehrsmaßnahme. Rechtlich korrekt, aber für viele völlig unlogisch.

Dass vor Schulen, Kitas und Co. langsamer gefahren werden muss, ist richtig und wichtig. Die Sicherheit von Kindern geht vor. Doch an Feiertagen sind die Schulhöfe leer, das Risiko gleich null. Trotzdem wird geblitzt und die Kommunen freuen sich: Die Kasse klingelt.

Warum also dieses Hin und Her mit Zusatzschildern, die mehr verwirren als helfen? Einfach Tempo-30-Schilder ohne Zeitangabe. Fertig! Dann weiß jeder, woran er ist, und niemand tappt in eine "Feiertagsfalle".

Und Mittelbach ist kein Einzelfall: Weitere Fallen lauern in der Heinrich-Schütz-Straße (Terra Nova Campus) und in der Emilienstraße (DPFA-Regenbogenschulen).

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