Zoff überm Gartenzaun: Hausbesitzer müssen auf ihre Bäume und Sträucher achten

Chemnitz - Hausbesitzern, die nicht auf ihre Bäume und Hecken achten, könnte Ärger drohen. Im schlimmsten Fall schreitet die Stadt ein.

Bäume, die Verkehrsschilder verdecken, sollten geschnitten werden. (Bildmontage).
Bäume, die Verkehrsschilder verdecken, sollten geschnitten werden. (Bildmontage).  © Dimitry Trubistyn/123 RF, Andriy Myahkov/123 RF

Die Stadt Chemnitz weist darauf hin, dass Eigentümer verpflichtet sind, Hecken und Bäume an privaten Grundstücksgrenzen so zu pflegen, dass sie nicht auf Straßen oder Gehwege ragen. 

Äste, Zweige und Hecken müssen zurückgeschnitten werden, wenn sie Fußgänger oder Verkehrsteilnehmer behindern. Das gilt auch, wenn das private Grün Verkehrsschilder überwuchert. Dadurch werden die Verkehrsteilnehmer gefährdet.

"Bei Gefahr in Verzug ist die Stadt Chemnitz nach Sächsischem Straßengesetz ( SächsStrG ) verpflichtet, sofort zu handeln und muss dem Eigentümer/Grundstücksanlieger die entstandenen Kosten in Rechnung stellen", teilt die Stadtverwaltung zu dem Thema mit. Das kann dann für Hausbesitzer richtig teuer werden.

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Und die Behörde mahnt: "Der Lebensraum 'Straße' soll allen Verkehrsteilnehmern eine gleichberechtigte und gefahrlose Teilnahme ermöglichen. Deshalb müssen Grundstückseigentümer ihre Gehölze zurück schneiden, und auf ein ausreichendes Sichtfeld auf Schilder, Kreuzungen und Straßenbeleuchtung achten." 

Für Autofahrer gilt der "Sichtbarkeitsgrundsatz"

Laut dem Sichtbarkeitsgrundsatz müssen Verkehrszeichen so zu erkennen sein, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer diese mit einem raschen Blick und ohne weitere Überlegung erfassen kann. Deshalb sei es so wichtig, dass auch Grundstücksbesitzer ihre Bäume oder Sträucher regelmäßig stutzen.

Wenn einem Autofahrer ein Verkehrsschild nicht auffällt und er deswegen die Verkehrsregeln missachtet, kann er nicht zur Verantwortung gezogen werden. Gegen eventuelle Bußgelder kann Widerspruch eingelegt werden. Der ist aber nur erfolgreich, wenn der Autofahrer nachweisen kann, dass das Schild nicht zu erkennen war. 

Titelfoto: Dimitry Trubistyn/123 RF, Andriy Myahkov/123 RF

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