Brandgefahr! Stadt Dresden erlässt das nächste Verbot

Dresden - Nach dem Wasserentnahmeverbot kommt das "Abseits-vom-Weg"-Verbot. Dresden hat aufgrund der Trockenheit eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Waldausflügen erlassen!

Es herrscht Trockenheit. Wer einen Ausflug in Dresdner Wälder plant, sollte sich vorab über die Waldbrandgefahr informieren.
Es herrscht Trockenheit. Wer einen Ausflug in Dresdner Wälder plant, sollte sich vorab über die Waldbrandgefahr informieren.  © Eric Münch

Wie die Stadt am Donnerstag bekannt gab, gilt ab sofort bei Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5, dass Straßen und Wege in Dresdner Wäldern nicht verlassen werden dürfen!

Auch das Parken außerhalb von ausgewiesenen Parkflächen, beispielsweise unmittelbar am Waldrand, wird untersagt. Die Verfügung ist bis zum 30. September 2025 befristet, hieß es.

Aufgrund von Trockenheit, hohen Temperaturen sowie mangelnder Niederschläge in Kombination mit einem vorhergesagten Risiko bestehe eine große Waldbrandgefahr, begründete die Stadt ihre Entscheidung.

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Zudem wolle man so bei Gefahr die Forstwege für Rettungs- und Löschfahrzeuge freihalten.

Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 gilt ab sofort, dass Waldwege im Stadtgebiet Dresden nicht mehr verlassen werden dürfen.
Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 gilt ab sofort, dass Waldwege im Stadtgebiet Dresden nicht mehr verlassen werden dürfen.  © Patrick Pleul/dpa
Die Karte von Dresden zeigt die grün markierten Wälder im Stadtgebiet.
Die Karte von Dresden zeigt die grün markierten Wälder im Stadtgebiet.  © Landeshauptstadt Dresden

Über die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen, die in Dresden gelten, könnt Ihr Euch HIER oder über die App "Waldbrandgefahr Sachsen" informieren. HIER findet Ihr, welche Flächen im Stadtgebiet Dresden von der Allgemeinverfügung betroffen sind.

Erst Anfang der Woche brannte eine Fläche von etwa einem Hektar in der Dresdner Heide.

Titelfoto: Bildmontage: Eric Münch//Patrick Pleul/dpa//Landeshauptstadt Dresden

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