Brutale Messer-Attacke in Pieschen: Anklage gegen Reifenstecher

Dresden - Anklage gegen den Messerstecher aus Pieschen! Die Tat sorgte im November des vergangenen Jahres für Aufregung.

Der Tatverdächtige wurde am 5. November einem Haftrichter vorgeführt.
Der Tatverdächtige wurde am 5. November einem Haftrichter vorgeführt.  © Ove Landgraf

Am Abend des 4. Novembers waren ein 28-Jähriger und seine Partnerin (38) beim Gassigehen auf der Rehefelder Straße unterwegs.

Als das Paar gegen 22.30 Uhr zwei Männer dabei beobachtete, wie diese mehrere Autoreifen zerstachen, soll der 28-Jährige die beiden aufgefordert haben, das zu unterlassen.

Einer der Autostecher (24) ging daraufhin auf den Mann los und stach auf ihn ein. Dabei wurde dieser lebensgefährlich verletzt und erlitt schwere innere Verletzungen, die ohne schnelle medizinische Hilfe tödlich geendet hätten.

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Als die 38-Jährige versuchte, den Messerstecher von weiteren Angriffen abzuhalten, stach dieser auch auf sie ein und verletzte sie am Oberkörper. Die Frau wird ihr Leben lang mit einer Narbe leben, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.

Der Täter flüchtete daraufhin. Im Bereich einer Straßenbaustelle an der Robert-Matzke-Straße wurde er schließlich festgenommen. Das Messer entdeckten Beamte später unter einem Auto an der Mohnstraße.

Bei der Tat soll er sich zudem selbst verletzt haben. Eine Blutspur verriet seinen Fluchtweg.

Der Angriff ereignete sich auf der Rehefelder Straße in Pieschen.
Der Angriff ereignete sich auf der Rehefelder Straße in Pieschen.  © Kevin Müller

War der 24-Jährige zur Tatzeit vermindert schuldfähig?

Die gesamte Nacht lang sicherte die Polizei Spuren.
Die gesamte Nacht lang sicherte die Polizei Spuren.  © Kevin Müller

Bis zum 21. Dezember saß der 24-Jährige aus Brandenburg anschließend in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen ihn wurde vom Amtsgericht "gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt".

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat nun Anklage unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen erhoben.

"Der Beschuldigte ist bislang nicht vorbestraft und war bei Begehung der Taten möglicherweise vermindert schuldfähig", heißt es weiter.

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Das Landgericht Dresden wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Verhandlung steht noch nicht fest.

Titelfoto: Montage: Kevin Mülle, Ove Landgraf

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