Er erschoss versehentlich seinen Zwilling: Doch keine Bewährungsstrafe für Jason N.!

Dresden - Die Familientragödie von Freital ist endlich juristisch abgeschlossen. Im Januar 2021 erschoss Jason N. (23) versehentlich seinen Zwillingsbruder Jean. Das Amtsgericht Dippoldiswalde verurteilte ihn nach Erwachsenenstrafrecht. Das Landgericht Dresden korrigierte den Richterspruch am heutigen Dienstag.

Chefrichter Andreas Ziegel (62) brummte Jason N. (23) die Auflage, einen Anti-Aggressionskurs zu besuchen, auf.
Chefrichter Andreas Ziegel (62) brummte Jason N. (23) die Auflage, einen Anti-Aggressionskurs zu besuchen, auf.  © Ove Landgraf

Statt einer Bewährungsstrafe bekam der jugendliche Täter die Auflage, einen Anti-Aggressionskurs zu besuchen.

Der Reihe nach: Die Zwillinge, die in Freital meist nur zusammen anzutreffen waren, hatten angeblich eine Pistole gefunden. Am späten Nachmittag hantierte Jason mit der Browning Kaliber 6.35 in der mütterlichen Wohnung. Plötzlich löste sich ein Schuss. Die Kugel traf Jean seitlich, raste förmlich durch dessen Körper. Mehrere inneren Organe wurden verletzt. Jean starb wenig später im Krankenhaus.

Noch am selben Abend gab es eine Hausdurchsuchung beim Vater der Zwillinge. Die Fahnder vermuteten, dass die Jungs die Waffe bei ihm mitgehen lassen hatten. Zwar wurden ein Luftgewehr, Patronen und ein Schalldämpfer bei ihm gefunden. Der Verdacht aber bestätigte sich nicht.

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Im August 2022 stand Jason vorm Amtsrichter in Dippoldiswalde. Der verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung nach Erwachsenenstrafrecht zu sechs Monaten Haft. Die Strafe wurde zu Bewährung ausgesetzt. Dagegen gingen alle Beteiligten in Berufung.

Der Staatsanwalt forderte eine höhere Strafe. Der Verteidiger pochte darauf, dass für seinen Mandanten Jugendstrafrecht angewandt wird, was "nur" Weisungen und Auflagen zur Folge hätte.

Jason N. (23) muss nun zum Anti-Aggressionskurs und 300 Euro an die Opferhilfe zahlen.
Jason N. (23) muss nun zum Anti-Aggressionskurs und 300 Euro an die Opferhilfe zahlen.  © Ove Landgraf

Anti-Aggressionskurs und 300 Euro für die Opferhilfe

Nun verhandelte die Große Jugendkammer um Chefrichter Andreas Ziegel (62) am Landgericht Dresden den Fall neu. Wieder fand der Prozess nicht öffentlich statt. Wieder wurde mit der Jugendgerichtshilfe erörterte, ob der junge Angeklagte unter das Jugendstrafrecht fällt.

Und diesmal folgte die Kammer den Argumenten der Experten. Das Urteil aus Dippoldiswalde wurde geändert, Jason nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Er ist schuldig, muss nun zum Anti-Aggressionskurs und 300 Euro an die Opferhilfe zahlen. Und diesmal stimmten alle Beteiligten dem Urteil zu. Es ist bereits rechtskräftig. Juristisch zumindest ist der Fall damit beendet.

Titelfoto: Fotomontage: Ove Landgraf

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