Dresden - Ein Mitarbeiter der Dresdner Parkeisenbahn soll einen Jugendlichen dazu aufgefordert haben, ihm Nacktbilder von sich zu schicken! Nun ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Dresden gegen den 29-Jährigen.
Der Mann war als saisonal beschäftigter Mitarbeiter bei der Dresdner Parkeisenbahn tätig. Im Jahr 2022 soll er über einen längeren Zeitraum ein sexuelles Verhältnis mit einem damals 14-Jährigen gehabt haben.
Währenddessen soll der 29-Jährige dem Teenager pornografische Inhalte geschickt haben. Gleichzeitig soll der Beschuldigte das Opfer aufgefordert haben, Nacktbilder von sich zu übersenden - was dieser auch getan haben soll.
Wie die Staatsanwaltschaft und die Polizeidirektion mitteilen, sei das damalige sexuelle Verhältnis nach aktuellem Ermittlungsstand nicht strafrechtlich relevant, "da die Voraussetzungen der grundsätzlich in Betracht kommenden Tatbestände des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht vorliegen."
Dennoch wird gegen den 29-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des Beschaffens jugendpornografischer Inhalte sowie des Verbreitens pornografischer Inhalte ermittelt.
Nicht der erste Fall von mutmaßlichem sexuellem Missbrauch bei der Parkeisenbahn
Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur hatte die Dresdner Parkeisenbahn den Fall selbst zur Anzeige gebracht. Demnach war die Leitung der Bahn bereits Mitte September über das Verhältnis informiert worden.
"Wie in der Vergangenheit auch, zeigen wir null Toleranz gegenüber Personen, die sich nicht an unser Kinderschutzkonzept halten. Den nun bekannt gewordenen Fall werden wir mit höchster Sorgfalt aufarbeiten", erklärte der Geschäftsführer der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH, Christian Striefler.
Bereits im Jahr 2016 war ein Fall von sexuellem Missbrauch eines Jungen bei der Dresdner Parkeisenbahn öffentlich geworden.
Daraufhin hatte die Bahn ein spezielles Schutzkonzept entwickelt und sich von mehreren Mitarbeitern getrennt. Ein Gutachten hatte den damaligen Fall als "gravierenden Einzelfall" eingestuft.
Erstmeldung um 11 Uhr, zuletzt aktualisiert um 12.10 Uhr