"Wirklich schockierend": Böses Erwachen für Autofahrer in Dresden-Plauen
Dresden - Böses Erwachen für mehrere Dutzend Autobesitzer in Dresden-Plauen! In der Nacht zu Dienstag zogen bisher unbekannte Vandalen durch die Straßen und hinterließen eine Spur der Verwüstung, demolierten die Scheiben von geparkten Fahrzeugen.
Beschädigt wurden "mindestens 36 Fahrzeuge" auf Hoher, Bayreuther, Coschützer und Henriette-Heber-Straße.
Ein Modus Operandi sei nicht erkennbar, scheinbar wahllos wurden die Rück-, Seiten- und Frontscheiben der hintereinander geparkten Fahrzeuge verschiedener Marken eingeschlagen. Geklaut wurde offenbar nichts, doch es entstand Schaden von mehreren Tausend Euro.
Auch Student Andy Vogel (18) erlebte eine böse Überraschung: "Ich wollte gerade zu meinem Nebenjob fahren und habe die beiden kaputten Scheiben gesehen." Den Arbeitstermin hat er abgesagt, fuhr stattdessen in die Werkstatt.
Lena Sander (48) parkte ihr Auto im südlichen Teil der Coschützer Straße. Insgesamt elf hintereinander stehende Wagen wurden hier beschädigt: "Das ist eine Form von Unruhestiftung, die wirklich schockierend ist."
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Schadensmeldung bei Versicherung erforderlich
Die Polizei ermittelt gegen die bisher unbekannten Vandalen wegen Sachbeschädigung. Fatal: Auch die Polizei in Radeberg ermittelt gegen Täter, die am Bahnhof ihr Unwesen trieben und ebenfalls in der Nacht zu Dienstag die Scheiben von "insgesamt elf Fahrzeugen" demolierten, wie ein Polizeisprecher berichtet.
Der Schaden muss dabei in jedem Fall der Versicherung gemeldet werden. Alexander Jähne (44), seit 19 Jahren im Versicherungsgeschäft für die Allianz in Dresden-Plauen, erklärt: "Die Teilkasko ersetzt Kosten für Glasbruchschäden wie zerschlagene Autofenster, Windschutzscheiben oder Leuchtenabdeckungen. Das gilt unabhängig davon, wie der Schaden entstanden ist – also auch bei Vandalismus."
In der Regel trifft das auch für Brandschäden zu. Die Entscheidung fällt immer auf Basis der Gesamtumstände im Einzelfall. Alle anderen mutwilligen Beschädigungen am Auto übernimmt die Teilkaskoversicherung nicht.
Bei der Vollkasko gilt, dass "praktisch alle Schäden durch Vandalismus bzw. mut- und böswillige Handlungen" abgedeckt sind. Ausnahme sind Beschädigungen an Reifen.
Erstmeldung vom 22. September 2026, 20.28 Uhr; letzte Aktualisierung 23. September 2026, 12.25 Uhr.
Titelfoto: Stefan Häßler

