Versuchter Totschlag in der Neustadt: Mann schneidet 22-Jährigem fast die Halsschlagader durch

Dresden - Versuchter Totschlag in der Dresdner Neustadt! Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen den Tunesier Ben Mohamed B. (30) Anklage erhoben, der den Tod des 22-Jährigen Algeriers Oussman M. in Kauf genommen haben soll.

An der Alaunstraße war es im März zu einem Streit zwischen drei Männern gekommen, bei dem ein 22-Jähriger lebensgefährlich verletzt wurde. (Archivbild)
An der Alaunstraße war es im März zu einem Streit zwischen drei Männern gekommen, bei dem ein 22-Jähriger lebensgefährlich verletzt wurde. (Archivbild)  © picture alliance/dpa

Am 17. März dieses Jahres gerieten kurz vor Mitternacht der Beschuldigte, ein bislang unbekannter Mittäter und Oussman M. auf dem Vorplatz der Alaunstraße 10 in Streit.

Der Konflikt eskalierte schließlich und aus Beleidigungen entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung. Der 22-Jährige wurde dabei von dem bisher unbekannten Mittäter mit der Faust in die linke Gesichtshälfte geschlagen und erlitt einen Nasenbeinbruch.

Wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitagvormittag mitteilte, waren die Kontrahenten von Dritten getrennt worden und der Streit schien eigentlich beendet, als Ben Mohamed B. Oussman M. plötzlich mit einem scharfen Gegenstand angriff. Dieser habe in jenem Moment nicht mit einer weiteren Attacke gerechnet.

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Der 22-Jährige wurde unterhalb des linken Kiefers mit einem 15 Zentimeter langen Schnitt verletzt.

Tunesier sitzt in U-Haft

Der 30-Jährige habe den Tod des Algeriers "zumindest billigend in Kauf genommen", so die Staatsanwaltschaft. Das Opfer musste noch in der Nacht notoperiert werden. Der Schnitt verfehlte demnach nur knapp seine Halsschlagader und hätte tödlich enden können.

Die sofortige Fahndung nach dem Tunesier blieb ohne Erfolg. Erst eine eigene Verletzung nach einer Auseinandersetzung überführte ihn dann im Mai während einer Behandlung im Uniklinikum.

Am 3. Mai wurde Ben Mohamed B. festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er ist geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Zum Tatvorwurf schweigt er.

Nun muss das Landgericht Dresden über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Originalmeldung vom 18. August, 10.42 Uhr, zuletzt aktualisiert am 18. August um 17.17 Uhr.

Titelfoto: picture alliance/dpa

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