Autofahrer fuhr kleinen Jungen (5) um: Staatsanwalt beantragt Strafbefehl!

Dresden - Abschluss eines Dramas: Ende August war ein 23-jähriger Deutscher auf der Reicker Straße Richtung Otto-Dix-Ring unterwegs. An der Haltestelle "Wieckenstraße" geschah dann ein schweres Unglück - fahrlässig wohl, wie die Staatsanwaltschaft nun vermutet.

An der Haltestelle "Wieckerstraße" hat der Deutsche laut Staatsanwaltschaft nicht mal gebremst.
An der Haltestelle "Wieckerstraße" hat der Deutsche laut Staatsanwaltschaft nicht mal gebremst.  © Steffen Füssel

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen den 23-jährigen Deutschen wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Der junge Mann war am Nachmittag des 22. August mit seinem Skoda auf der Reicker Straße unterwegs. An der Haltestelle "Wieckestraße" überholte er die haltende Straßenbahn auf der rechten Seite. Also dort, wo die Fahrgäste ein- und aussteigen.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Deutsche nicht mal gebremst.

Dresden: "Gräfin Cosel", wie hast du Dich verändert! Weiße Flotte jetzt auch in schwarz-weiß
Dresden "Gräfin Cosel", wie hast du Dich verändert! Weiße Flotte jetzt auch in schwarz-weiß

Es kam so, wie es kommen musste: Aus der Straßenbahn ausgestiegen, landete ein Fahrgast direkt vor seiner Motorhaube. Doch es erwischte ausgerechnet einen 5-jährigen Jungen. Das Kleinkind wurde damals schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht.

Mittlerweile ist klar: Der 5-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, brach sich das Nasengerüst beim Aufprall.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat nun deshalb einen Strafbefehl beim Amtsgericht beantragt. Die Juristen wollen eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen und ein Fahrverbot von drei Monaten verhängen.

Der 23-Jähriger ist und bleibt damit nicht vorbestraft.

Titelfoto: Steffen Füssel

Mehr zum Thema Dresden: