Über 40.000 Unterschriften für nichts? DVB-Bürgerbegehren könnte vor Gericht landen
Dresden - Die Landesdirektion Sachsen hat das Bürgerbegehren gegen die DVB-Kürzungen für unzulässig erklärt. Damit bestätigt die Rechtsaufsicht der Stadt die Entscheidung des Stadtrates zur Ablehnung.
Rechtlicher Knackpunkt wie bereits zuvor war die Frage der Finanzierung eines möglichen Erhalts des DVB-Angebots.
"Für die Kostenschätzung berufen sich die Initiatoren auf Zahlen der Landeshauptstadt. Die städtischen Kostenschätzungen lagen jedoch bis zu vier Millionen Euro über den von den Initiatoren des Bürgerbegehrens angegebenen Kosten", teilte die Behörde mit.
"Sowohl der Stadtrat als auch ich als Oberbürgermeister bekennen uns klar zu den Dresdner Verkehrsbetrieben und zu einem leistungsfähigen, modernen und verlässlichen öffentlichen Verkehrsangebot für Dresden", teilte OB Dirk Hilbert (54, FDP) am Donnerstag mit.
"Das erreicht man aber nicht, indem man das Leistungsspektrum rückwärtsgewandt auf dem Stand eines bestimmten Jahres einfriert."
Die Initiatoren des Begehrens um Linke-Fraktions-Chef André Schollbach (47) sehen das anders und kündigten jetzt eine gerichtliche Klärung an.
Titelfoto: Holm Helis
