Bis zu 1000 Euro Bußgeld! Deshalb macht das Dresdner Rathaus Jagd auf "wilde" Park-Griller

Dresden - Es wird wieder gegrillt. Das schöne Frühlingswetter samt frühsommerlicher Temperaturen lässt in Dresdens Parks, Kleingärten, an der Elbe und privaten Flächen wieder Rauchschwaden nach oben steigen. Der Grillgenuss sorgt aber wortwörtlich für dicke Luft. Das haben Messungen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ergeben.

Wenn die Abende lauer werden, zieht es die Freizeit-Griller wieder auf die Wiesen. Auch der Alaunpark in der Neustadt ist dann oft dicht bevölkert, Steaks und Würstchen bruzeln.
Wenn die Abende lauer werden, zieht es die Freizeit-Griller wieder auf die Wiesen. Auch der Alaunpark in der Neustadt ist dann oft dicht bevölkert, Steaks und Würstchen bruzeln.  © Eric Münch

Dessen Mitarbeiter waren im vergangenen Jahr von Juni bis September mit Messrucksäcken in der Neustadt unterwegs und haben die Ruß- und Feinstaubbelastung untersucht. Ergebnis: An warmen Abenden stieg die Belastung erheblich an.

Verursacher ist das "Verbrennen von Holz im Kontext von Grill- und Feueraktivitäten", so LfULG-Sprecherin Karin Bernhardt.

Dabei seien Spitzenkonzentrationen von 100 Mikrogramm Feinstaub und 6 Mikrogramm Ruß pro Kubikmeter Luft gemessen worden.

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Die Werte lagen teilweise höher als zu den Hauptverkehrszeiten und sind beim Feinstaub fünfmal, beim Ruß sogar dreimal so hoch wie an kühlen Abenden.

Der Grillgeruch ärgert auch manche Anwohner, die ihn sogar in ihren Wohnungen wahrnehmen.

Karin Bernhardt (60) vom Landes-Umweltamt warnt vor Spitzenkonzentrationen von Feinstaub.
Karin Bernhardt (60) vom Landes-Umweltamt warnt vor Spitzenkonzentrationen von Feinstaub.  © Steffen Füssel

Stadt Dresden achtet darauf, dass nur dort gegrillt wird, wo es auch erlaubt ist

Mit speziellen Messgeräten waren die Experten an verschiedenen Orten der Stadt im Einsatz.
Mit speziellen Messgeräten waren die Experten an verschiedenen Orten der Stadt im Einsatz.  © LfULG/S.Bastian

Die Stadt achtet deshalb genau darauf, dass nur dort gegrillt wird, wo das auch erlaubt ist - nämlich auf den ausgeschilderten Grillplätzen (beispielsweise am Alaunplatz) und auf Privatgrundstücken außerhalb von Schutzgebieten.

Wer anderswo seinen Grill anwirft, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Laut Ordnungsamt wurden in diesem Jahr bereits drei Bußgeldverfahren eingeleitet.

2021 waren es 17 und 2020 sogar 51 Verfahren.

Titelfoto: LfULG/S.Bastian

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