Wie will die Bahn das Alkoholverbot im Hauptbahnhof durchsetzen?

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Dresden - Seit Donnerstag gilt das bundesweite Alkoholverbot der Deutschen Bahn auch in Dresden. Wer am Hauptbahnhof sein Bier trinken will, muss sich jetzt umstellen. Die Bahn droht Trinkern im Wiederholungsfall sogar mit einem Hausverbot.

Für die Kontrolle des Alkoholverbotes sollen Kräfte der DB-Sicherheit sorgen, so wie hier am Dresdner Hauptbahnhof.
Für die Kontrolle des Alkoholverbotes sollen Kräfte der DB-Sicherheit sorgen, so wie hier am Dresdner Hauptbahnhof.  © ronaldbonss.com

"Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen", kündigt DB-Chefin Evelyn Palla (53) an. Der Grund: Wo viel Alkohol fließt, steigt oft auch die Gewalt.

"Wir meinen es ernst mit der Sicherheit. Es geht um den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fahrgäste." Auch in Dresden soll Schluss sein mit Bier und Schnaps auf Bahnsteigen und in anderen Bereichen, die zur DB gehören.

Doch wie konsequent lässt sich das Verbot kontrollieren, gerade bei größeren Gruppen, etwa Fußballfans? Die DB-Sicherheit soll Verstöße im Blick behalten, aber eben alles nach "Augenmaß".

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Am Hauptbahnhof habe das Personal bereits erste Reisende freundlich auf die neue Regel hingewiesen. Aushänge, Hinweise auf den Abfahrtstafeln und Durchsagen auf Deutsch und Englisch sollen zusätzlich für Klarheit sorgen.

Doch was droht, wenn jemand sein alkoholisches Getränk trotzdem nicht wegstellt? Dann kann es einen Platzverweis geben. Wer wiederholt gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Hausverbot.

DB-Chefin Evelyn Palla (53) hat eine Mission.
DB-Chefin Evelyn Palla (53) hat eine Mission.  © picture alliance/dpa
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In vielen Zügen darf getrunken werden, am Bahngleis jedoch nicht.
In vielen Zügen darf getrunken werden, am Bahngleis jedoch nicht.  © Holm Helis
In den Bahnhöfen befinden sich jetzt diese Hinweisplakate.
In den Bahnhöfen befinden sich jetzt diese Hinweisplakate.  © Sebastian Willnow/ dpa/dpa

Alkoholverbot an Bahnhöfen: Es gibt Ausnahmen

Alkoholische Getränke dürfen nur verschlossen über den Bahnhof transportiert werden.
Alkoholische Getränke dürfen nur verschlossen über den Bahnhof transportiert werden.  © Sebastian Willnow/ dpa/dpa

Doch was wäre eine Regel ohne Ausnahmen? Gehören Teile des Gebäudes privaten Eigentümern, können sie ausgenommen sein. Das betrifft zum Beispiel Bahnhofshallen, die nicht der DB gehören, etwa in Bautzen. Wer Bier oder Wein verschlossen nach Hause transportiert, darf das weiterhin.

Auch in den Bahnhofsgeschäften kann Alkohol gekauft werden. In Restaurants und anderen Gaststätten im Bahnhof darf ebenfalls weiter angestoßen werden. Nur trinken darf man die Flaschen eben nicht mehr überall.

"Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll", sagt Palla mit Blick auf die Erfahrungen an anderen Bahnhöfen. Rund 5400 Stationen in Deutschland sollen von dem Verbot erfasst werden. In Sachsen galt eine solche Regel bislang nur am Chemnitzer Hauptbahnhof.

Titelfoto: Bildmontage: picture alliance/dpa//Holm Helis//Sebastian Willnow/ dpa/dpa

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