Online-Prüfung mit Gesichtserkennung: Klage gegen Uni Erfurt

Erfurt - Wegen der bei Online-Prüfungen an der Universität Erfurt eingesetzten Kontrollprogramme mit Gesichtserkennung hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Klage am Landgericht Erfurt eingereicht.

Bei Online-Prüfungen an der Universität Erfurt wurden Kontrollprogramme mit Gesichtserkennung eingesetzt. (Symbolbild)
Bei Online-Prüfungen an der Universität Erfurt wurden Kontrollprogramme mit Gesichtserkennung eingesetzt. (Symbolbild)  © 123RF/d8nn

Der Sprecher des Gerichts bestätigte den Eingang am Freitag (Az.: 3 O 1117/22). Nach Angaben der GFF geht es um sogenannte Proctoring-Software, einschließlich automatisierter Gesichtserkennung zur Überwachung von Studierenden bei Online-Prüfungen.

Wie die GFF mitteilte, hat sie die Klage gemeinsam mit einer Studentin und dem "freien zusammenschluss von student*innenschaften" (fzs) erhoben. Die Studentin musste den Angaben zufolge wegen der Corona-Pandemie Online-Prüfungen absolvieren, die Prüfungsleistungen aus der Ferne und ohne Infektionsrisiko ermöglichten.

Der Einsatz der Kontrollsoftware ist nach Einschätzung der GFF rechtswidrig.

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Die Universität teilte dazu auf Anfrage mit, sie habe sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und des damit verbundenen Lockdowns entschieden, die Prüfungen im Sommersemester 2020 erstmals als Online-Prüfungen durchzuführen.

"Aufgrund des anhaltenden Infektionsgeschehens war dies auch für die Prüfungen im Wintersemester 2020/21 der Fall." Die Universität habe damit gewährleisten wollen, dass die Studierenden auch während des Lockdowns beziehungsweise während der Zeit der digitalen Lehre Prüfungen ablegen konnten.

In den "Fragen und Antworten" zu Online-Prüfungen erklärt die Universität auf ihrer Homepage:

"Die automatisierte Gesichtserkennung wird eingesetzt, um die Studierenden zu identifizieren und Täuschungsversuche bei der Durchführung von Prüfungen außerhalb des Campus zu reduzieren."

Titelfoto: 123RF/d8nn

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