Bezahlkarte für Asylbewerber vor flächendeckender Einführung: Alle Infos auf einen Blick
Von Michael Bauer
Wiesbaden - Knapp zwei Jahre nach ihrer Einführung steht die Bezahlkarte für Asylbewerber in Hessen nach Angaben des Integrationsministeriums kurz vor der flächendeckenden Verfügbarkeit.
Inzwischen kann die Karte demnach in 25 der 28 kommunalen Leistungsbehörden entsprechend genutzt werden. Mit der vollständigen Umstellung auf das Kartensystem rechnet das Ministerium in den kommenden Wochen bis Ende des Jahres.
Wer hat noch nicht vollständig umgestellt?
Noch im Umstellungsprozess befinden sich laut dem Ministerium aktuell der Werra-Meißner-Kreis sowie die Städte Hanau und Marburg. Technische Probleme seien allerdings nicht die Ursache dafür.
Im Werra-Meißner-Kreis stünden noch interne Freigaben aus. Marburg befinde sich in einer Testphase. In Hanau müssten noch Prozesse im Zusammenhang mit der Kreisfreiheit der Stadt zum Jahresbeginn 2026 berücksichtigt werden.
Wie ist der Stand in Hanau?
In Hanau wird die Karte nach Angaben der verantwortlichen Stadtverwaltung seit dem 1. Oktober 2026 für neu zugewiesene Leistungsberechtigte eingesetzt. Bis spätestens 30. September 2027 sollen alle Empfänger auf die Bezahlkarte umgestellt sein.
Wie viele Bezahlkarten gibt es in Hessen?
Anfang September waren nach Angaben des Integrationsministeriums 12.312 Bezahlkarten aktiviert.
Kann man aus dieser Zahl auf die Zahl der Asylbewerber schließen?
Nein. Minderjährige erhalten beispielsweise keine eigene Karte, sondern Leistungen über die Karte ihrer Eltern. Außerdem werden Karten deaktiviert, wenn der Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz endet - etwa nach einer Entscheidung des Bundesamtes, bei einer Ausreise oder Abschiebung oder wenn der betreffende Mensch eine Arbeit aufnimmt.
Wofür soll die Bezahlkarte genutzt werden?
Mit der Karte wird ein Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben bereitgestellt. Sie soll vor allem Verwaltungsprozesse vereinfachen, weil weniger Bargeld ausgezahlt werden muss.
Sind Überweisungen in das Ausland möglich?
Nein. Mit der hessischen Bezahlkarte kann kein Geld in das Ausland überwiesen werden.
Damit soll den Angaben zufolge unter anderem entsprechend verhindert werden, dass die finanzielle Unterstützung, die Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten, an Familienangehörige oder Freunde außerhalb von Deutschland fließt.
Kann mit der Karte Bargeld abgehoben werden?
Ja. Bargeld kann an allen Geldautomaten in ganz Deutschland sowie außerdem bei teilnehmenden Einzelhändlern im Rahmen eines Einkaufs abgehoben werden. Der Betrag ist grundsätzlich auf bis zu 50 Euro pro Monat maximal begrenzt. Individuelle Ausnahmen sind allerdings möglich.
Wer ist für die Einführung der Karte zuständig?
Das ist Sache der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Stadt Marburg verfügt als Teil eines Landkreises über eine eigene Leistungsbehörde.
Seit wann gibt es die Bezahlkarte in Hessen?
Die Bezahlkarte wurde Mitte Dezember 2024 eingeführt. Zunächst wurde sie in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung an neu ankommende Flüchtlinge ausgegeben. Anschließend erfolgte die Einführung schrittweise in den Kommunen.
Wie sieht die hessische Bezahlkarte aus?
Es handelt sich um eine blaue Visa-Debitkarte. Nach Angaben der zuständigen Sozialministerin Heike Hofmann (53, SPD) unterscheidet sie sich äußerlich nicht von anderen Kreditkarten und ist daher neutral und diskriminierungsfrei gestaltet.
Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

