Von Sandra Trauner
Wiesbaden - Die "Taunus Nackt-Mountainbike-Gruppe" radelt nicht nur hüllenlos durch den Wald, die Männer stecken auch hinter der Nacktrad-Demo mit mehr als 500 Teilnehmern in Berlin. Nackt radeln oder wandern - darf man das denn?
"Vom Grundsatz her ist Nacktsein nicht verboten", klärt das Polizeipräsidium Westhessen offiziell auf.
Wichtig: Man müsse jedoch den Einzelfall prüfen!
Es könnte eine "Belästigung der Allgemeinheit" vorliegen - etwa in großen Menschenmengen oder an Spielplätzen auf denen sich Kinder aufhalten. "Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß Paragraf 118 Ordnungswidrigkeitengesetz dar."
Für die Ahndung sind je die kommunalen Ordnungsämter entsprechend zuständig.
Achtung: Hat das Nacktsein einen sexuellen Hintergrund, sieht die Sachlage anders aus
"Juristisch anders verhält es sich, wenn das Nacktsein einen sexuellen Hintergrund hat", so ein Sprecher zu entscheidenden Unterschieden. Denn: "Dies stellt eine exhibitionistische Handlung im Sinne des Paragrafen 183 Strafgesetzbuch dar."
Eine solche Straftat liege beim reinen Fahrradfahren nicht vor.