Attentäter von Magdeburg verlangte Ermittlungen von Kölner Staatsanwaltschaft
Von Christoph Driessen
Köln - Der mutmaßliche Täter von Magdeburg hat vor seiner Todesfahrt auf dem Weihnachtsmarkt vergeblich strafrechtliche Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Köln gegen eine Flüchtlingshelferin verlangt.

Die Staatsanwaltschaft habe solche Ermittlungen jedoch abgelehnt, weil sie keine Grundlage dafür gesehen habe, berichtete Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer der Deutschen Presse-Agentur. Der mutmaßliche Täter habe dieses Schreiben dann auf X eingestellt. Es sei authentisch.
Bei der Flüchtlingshelferin handelt es sich dem Vernehmen nach um ein Vorstandsmitglied der säkularen Flüchtlingshilfe. Dieser Verein setzt sich für religiös Verfolgte und religionsfreie Flüchtlinge ein.
Die säkulare Flüchtlingshilfe teilte selbst in einer Erklärung mit, der mutmaßliche Täter habe in der Vergangenheit zahlreiche Anschuldigungen und Behauptungen über den Verein und ehemalige Vorstandsmitglieder geäußert, die in keiner Weise der Realität entsprächen.
Der Verdächtige sei zu keinem Zeitpunkt Mitglied des Vereins gewesen. "Wir distanzieren uns aufs Schärfste von ihm", betonte der Verein.
Der letzte außergerichtliche Kontakt mit dem Verdächtigen datiere von 2018. Ursprünglich habe die Überlegung einer Zusammenarbeit bestanden, um die Hilfe für atheistische Geflüchtete aus Saudi-Arabien zu koordinieren. Diese Kooperation sei jedoch gescheitert.
Staatsanwaltschaft: Zusammenarbeit der Flüchtlingshilfe mit Aktivisten scheiterte

Seitdem habe der Kontakt zu dem nun mutmaßlichen Täter nur noch über Anwälte und Gerichte bestanden, "denn 2019 erstatteten Mitglieder der säkularen Flüchtlingshilfe nach übelsten Verleumdungen und verbalen Angriffen durch ihn Anzeige bei der Polizei.
Wir konnten in der gesamten Zeit keinen Grund ausmachen, welcher seine Diffamierungskampagne und die Aggressivität seiner Vorwürfe erklärt."
Aus der Anzeige sei ein Prozess entstanden, den die ehemaligen Vorstandsmitglieder vor dem Landgericht Köln gewonnen hätten, mit der Aufforderung des Gerichts an die Person, die betreffenden Social-Media-Posts zu löschen.
Das Verfahren befinde sich aktuell noch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln.
Titelfoto: Bildmontage: Henning Kaiser/dpa; Christoph Soeder/dpa