Kindesmissbrauch: Sicherungs-Verwahrung für verurteilten Schwimmlehrer!

Baden-Baden - Im Fall eines wegen Kindesmissbrauchs in mehr als 130 Fällen verurteilten Schwimmlehrers hat das Landgericht Baden-Baden die Sicherungsverwahrung bestätigt.

Der verurteilte Schwimmlehrer während des Prozesses im September 2018.
Der verurteilte Schwimmlehrer während des Prozesses im September 2018.  © Uli Deck/dpa

"Es besteht weiterhin ein hohes Risiko für weitere Taten", begründete dies der Richter am Freitag.

Im November 2018 hatte eine andere Kammer des Gerichts den Mann wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs bereits zu zwölf Jahren Haft verurteilt und anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Der Mann ging in Revision und war wegen der Sicherungsverwahrung erfolgreich. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies das Verfahren an das Landgericht zurück, das nun erneut über die Sicherungsverwahrung entschieden hat.

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Die Opfer des Schwimmlehrers sind mehr als 30 Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren. Der Mann hatte die Kinder dem ersten Urteil zufolge genötigt, sie grob im Intimbereich verletzt und zwei Opfer sogar mit dem Tod bedroht, sollten sie nicht schweigen.

Das Gericht unter Vorsitz des Richters Johannes Huber (M.) steht bei den aktuellen Verhandlungen im Landgericht Baden-Baden.
Das Gericht unter Vorsitz des Richters Johannes Huber (M.) steht bei den aktuellen Verhandlungen im Landgericht Baden-Baden.  © Philipp von Ditfurth/dpa

Die Taten geschahen während seiner Schwimmkurse entweder im Wasser oder in den Umkleidekabinen. Einige filmte der Mann auch.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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