Zehntausende Euro verzockt: Können Spieler ihr Geld von Online-Casinos zurückfordern?
Von Jacqueline Melcher
Karlsruhe - Mit Online-Kasinos und virtuellen Automatenspielen können Spielerinnen und Spieler in kurzer Zeit viel Geld verlieren. Lange galt in Deutschland ein Totalverbot für die Online-Glücksspiele, inzwischen können Anbieter behördliche Lizenzen erwerben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich nun mit der Frage, ob glücklose Spieler frühere Verluste aus den damals verbotenen Spielen von Anbietern zurückverlangen können.
In dem Fall, über den der erste Zivilsenat des BGH verhandelt, verlangt ein Spieler von Tipico Games rund 10.000 Euro Verluste zurück. Der Kläger hatte zwischen Dezember 2020 und September 2022 an Online-Casinospielen von Tipico Games teilgenommen.
Der Anbieter hatte in diesem Zeitraum zwar eine Lizenz der maltesischen Glücksspielbehörde, aber keine Erlaubnis in Deutschland. Ein Urteil wird von dem Verfahren noch nicht erwartet.
In den Vorinstanzen am Landgericht Heilbronn und am Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Kläger Erfolg.
Die Glücksspielverträge zwischen ihm und Tipico Games seien nichtig, da das Angebot bis Juli 2021 zunächst gegen das Totalverbot für Online-Glücksspiele verstieß und der Anbieter auch danach nicht die erforderliche Lizenz hatte.
Tipico pocht auf Vertrauensschutz
Tipico ging in Revision, und das Verfahren landete beim BGH. Die Luxemburger Richterinnen und Richter entschieden im April, dass EU-Recht weder gegen nationale Glücksspiel-Verbote noch gegen Rückerstattungs-Klagen gegen Anbieter aus anderen Mitgliedsstaaten spreche.
Tipico meint dennoch, für ein Totalverbot habe die europarechtliche Grundlage gefehlt. "Daher betrachten wir das Angebot von Tipico Games vor Juli 2021 mit der maltesischen Lizenz als zulässig", sagt Anwalt Ronald Reichert.
"Außerdem kann sich Tipico auf Vertrauensschutz berufen, weil das Unternehmen sich an die behördlichen Vorgaben für die Zeit bis zur Erlaubniserteilung gehalten hat."
Titelfoto: Bildmontage: Sina Schuldt/dpa, Uli Deck/dpa
