Mann stirbt bei Festnahme: Haben sich die Polizisten strafbar gemacht?

Regensburg - Ein Dreivierteljahr nach dem Tod eines Mannes während seiner Festnahme in der Oberpfalz gibt es laut Behörden keinen Verdacht auf eine Straftat durch die beteiligten Polizisten.

Polizisten haben sich bei der Verhaftung eines Mannes in der Oberpfalz nicht strafbar gemacht. (Symbolbild)
Polizisten haben sich bei der Verhaftung eines Mannes in der Oberpfalz nicht strafbar gemacht. (Symbolbild)  © Marijan Murat/dpa

Ein Vorermittlungsverfahren sei am Dienstag abgeschlossen worden, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg am Mittwoch mit.

Der 31-Jährige war im März in Wenzenbach (Landkreis Regensburg) festgenommen worden, weil er einen Passanten attackiert haben soll. Bei dem Einsatz starb er laut medizinischem Gutachten an akutem Herzversagen.

Die Fesselung des Mannes sei durch unmittelbaren Zwang gerechtfertigt gewesen. Auf die plötzlich und unvorhersehbar eingetretene Bewusstlosigkeit des 31-Jährigen hätten die Beamten "unverzüglich mit sachgerechten, aber leider erfolglosen Rettungsmaßnahmen reagiert", so die Staatsanwaltschaft.

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Grund für das Herzversagen waren dem Gutachten nach die körperlich anstrengenden Widerstandshandlungen des 31-Jährigen bei seiner Festnahme in Kombination mit Medikamenten und Cannabinoiden.

Zudem habe der Mann ein "grenzwertig hohes Herzgewicht mit latenter Versagensbereitschaft der Herzmuskulatur" aufgewiesen.

Titelfoto: Marijan Murat/dpa

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