Mordprozess gegen Autoraser: Fällt heute schon das Urteil?

Augsburg - Nach einer tödlichen Raserei in Bayern werden in dem Mordprozess gegen den Fahrer am heutigen Mittwoch (13.30 Uhr) die jeweiligen Plädoyers erwartet.

Wie wird das Urteil des Landgerichts ausfallen?
Wie wird das Urteil des Landgerichts ausfallen?  © Stefan Puchner/dpa

Möglicherweise wird das Augsburger Landgericht gleich anschließend das Urteil verkünden. Sonst sei am 17. November laut einem Gerichtssprecher zusätzlich ein weiterer Verhandlungstag geplant.

Dem Fahrer (28) wird vorgeworfen, auf einer Staatsstraße bei Monheim, auf der maximal Tempo 100 erlaubt war, seinen PS-starken Wagen auf etwa 200 Kilometer pro Stunde beschleunigt zu haben.

Dadurch soll er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und in den Gegenverkehr geschleudert sein. Dort krachte der Angeklagte in das Auto einer vierfachen Mutter, die 54-Jährige starb vor Ort.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrer heimtückischen Mord und ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor.

Der Beifahrer soll den 28-Jährigen bei der halsbrecherischen Fahrt angefeuert haben, er ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Beide sind deutsche Staatsangehörige. Der Verteidiger des Hauptangeklagten hatte angekündigt, den Mordvorwurf kippen zu wollen. Sein Mandant hat zudem erklärt, dass er bei seiner Fahrt niemanden habe töten wollen.

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Mordanklagen nach Rasereien. Besonders bekannt wurde der Fall zweier Männer, die sich 2016 auf dem Berliner Ku'damm ein Rennen geliefert hatten, bei dem ein Rentner starb.

Eine 54 Jahre alte Frau ist bei dem Unfall bei Monheim ums Leben gekommen.
Eine 54 Jahre alte Frau ist bei dem Unfall bei Monheim ums Leben gekommen.  © Ralph Goppelt/vifogra/dpa

Raser-Mordprozessen in Deutschland: Angeklagte werden längst nicht immer verurteilt

Hier wurde letztlich ein Fahrer wegen Mordes und der zweite wegen versuchten Mordes verurteilt.

Doch bei Raser-Mordprozessen kam es längst nicht immer zu entsprechenden Verurteilungen der Angeklagten. Es bleibt letztlich immer die Frage, ob dem Angeklagten ein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden kann.

Titelfoto: Stefan Puchner/dpa

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