Ratte lebendig gebraten, Tiere angezündet oder ihre Pfötchen abgeschnitten: Urteil gefallen!

Weiden - Auf grauenvolle Weise hat ein Mann in Bayern Ratten gequält und sich zudem über deren Schmerzensschreie amüsiert. Von den Taten drehte er Videos. Nun muss der 32-Jährige für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Zwei Jahre und neun Monate Haft: So lautet das Urteil gegen den Tierquäler (32).
Zwei Jahre und neun Monate Haft: So lautet das Urteil gegen den Tierquäler (32).  © Daniel Karmann/dpa

Der Mann stand in dem Fall am Mittwoch zum dritten Mal in Weiden in der Oberpfalz vor Gericht. Da er und auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurückzogen, ist das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz entsprechend rechtskräftig.

Berücksichtigt worden sei beim Strafmaß, dass der Mann vorbestraft war, unter Bewährung stand und dass sowohl die Tatausführung wie auch die Gesinnung des Mannes - der sich über die Qualen der Tiere amüsierte - besonders grausam waren.

Der Angeklagte gab sich beim Betreten des Saales cool, grinste, reckte den Daumen in die Höhe und machte mit zwei Fingern das Siegeszeichen.

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Er hatte die Tiere im Frühjahr 2020 nach und nach in einer Zoohandlung gekauft. Eine Ratte briet er lebendig in der Pfanne, kommentierte dies mit "Knuspi Steak, frischer geht nicht". Eine übergoss er mit Benzin, zündete sie an. Sie rannte brennend und schreiend durch den Flur, bis sie verendete. Einer Ratte schnitt er die Pfötchen ab, andere tötete er in der Mikrowelle.

Die Filme, auf denen zu hören ist, wie er sich über das Leid der Tiere lustig macht, schickte er einer Bekannten. Die ging mit dem Material zur Polizei.

In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Weiden war der Mann zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Dagegen waren sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Revision gegangen. Im zweiten Verfahren vor dem Landgericht Weiden fiel die Strafe dann härter aus.

Tierschutz ist in Deutschland seit etwa 20 Jahren im Grundgesetz verankert

Der Verurteilte gab sich beim Betreten des Saales cool, grinste, reckte den Daumen in die Höhe und machte mit zwei Fingern das Siegeszeichen.
Der Verurteilte gab sich beim Betreten des Saales cool, grinste, reckte den Daumen in die Höhe und machte mit zwei Fingern das Siegeszeichen.  © Daniel Karmann/dpa

Die Richter verurteilten den 32-Jährigen zu drei Jahren Haft. Auch dagegen gingen beide Seiten in Berufung. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in Nürnberg hob das zweitinstanzliche Urteil im Februar des Jahres 2022 auf.

Zwar betonte der Senat des BayObLG damals einem Sprecher zufolge ausdrücklich, dass das Strafmaß grundsätzlich angemessen sei. Jedoch sollte ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten erstellt werden. Die Nürnberger Richter verwiesen den Fall an eine andere Kammer des Landgerichtes Weiden zurück.

Weil am Mittwoch nun sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung ihre Berufung zurücknahmen und das zweite Urteil aufgehoben ist, sei das erstinstanzliche Urteil entsprechend rechtskräftig geworden, erläuterte der Gerichtssprecher.

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Den Richtern zufolge falle dieses zwar um drei Monate kürzer aus. Jedoch sei das gerechtfertigt, weil der Angeklagte durch die Zurücknahme der Berufung eine gewisse Schuldeinsicht zeige. Das Gutachten sei ebenfalls vorgetragen worden, so der Sprecher. Nach vorläufiger Einschätzung sei der Mann voll schuldfähig.

Tierschutz ist in Deutschland seit etwa 20 Jahren im Grundgesetz verankert. Während früher Tierquälerei noch als Sachbeschädigung galt, steht seit gut 30 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch: "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt." Es war ein Schritt in die richtige Richtung.

Titelfoto: Daniel Karmann/dpa

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