Aus Kostengründen: Prozess um Badetod einer Berliner Grundschülerin findet vorerst ein Ende

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Von Wilhelm Pischke

Frankfurt (Oder) - In dem Prozess um einen tödlichen Badeunfall einer Siebenjährigen am Landgericht Frankfurt (Oder) haben Staatsanwaltschaft und Angeklagte ihre jeweilige Berufung zurückgezogen.

Der Tod einer siebenjährigen Schülerin im Werbellinsee beschäftigte die Justiz seit Jahren. (Archivfoto)
Der Tod einer siebenjährigen Schülerin im Werbellinsee beschäftigte die Justiz seit Jahren. (Archivfoto)  © Patrick Pleul/dpa

Der Berufungsprozess ist damit beendet, wie eine Sprecherin des Gerichts sagte. Die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft hätten ihre jeweilige Berufung aus Kostengründen zurückgezogen, wie es weiter hieß.

Damit ist das vorangegangene Urteil aus dem Jahr 2021 vom Amtsgericht Eberswalde rechtskräftig. Zunächst hatte die "Märkische Oderzeitung" berichtet.

Konkret ging es um das Ertrinken des Mädchens im Werbellinsee im Jahre 2016 bei einem Klassenausflug einer Berliner Schule.

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Das Amtsgericht Eberswalde hatte drei Lehrerinnen und eine Erzieherin wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen in Höhe von rund 4000 bis 10.100 Euro verurteilt - je nach Gehalt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Angeklagten ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten hatten gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.

Titelfoto: Patrick Pleul/dpa

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