Liebesbetrüger ergaunern rund 160.000 Euro: Komplize vor Chemnitzer Gericht

Chemnitz - Wie herzlos kann man sein? Ein gewiefter Liebesbetrüger gaukelte mindestens 43 Männern und Frauen erst falsche Gefühle und dann Geldsorgen vor. In der Hoffnung, den Partner fürs Leben gefunden zu haben, überwiesen sie dem Schwindler insgesamt mehr als 158.000 Euro. Ein Komplize (27) musste sich am heutigen Donnerstag wegen Geldwäsche vor dem Amtsgericht Chemnitz verantworten.

Jesukobiruo E. (27) wurde am heutigen Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Jesukobiruo E. (27) wurde am heutigen Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.  © Haertelpress

Der Liebes-Gauner war zwischen 2019 und 2022 aktiv. Er benutzte laut Staatsanwaltschaft falsche Identitäten wie "John Smith", um sich das Vertrauen der Leute zu erschleichen.

Experten sprechen von "Love Scamming": Dabei handelt es sich um eine Masche, bei denen der Betrüger dem Opfer eine merkwürdige Biografie oder Liebesgefühle vorgaukelt und dann Geld einfordert.

Durch diese Taktik wurden im konkreten Fall durch 90 Zahlungen 158,148,52 Euro eingenommen. Nur 4350 Euro konnten rechtzeitig wieder zurückgebucht werden.

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Während der Drahtzieher weiter unbekannt ist, wurde in Chemnitz seinem Helfer Jesukobiruo E. der Prozess gemacht. Der Nigerianer ist Student und wohnt aktuell in Berlin. Er richtete die Konten für die Überweisungen ein.

Die Opfer wurden mittels "Love Scamming" abgezockt.
Die Opfer wurden mittels "Love Scamming" abgezockt.  © Sebastian Gollnow/dpa

Angeklagter entschuldigt sich und kommt mit Bewährung davon

Der Prozess wegen Geldwäsche fand vor dem Chemnitzer Amtsgericht statt.
Der Prozess wegen Geldwäsche fand vor dem Chemnitzer Amtsgericht statt.  © Kristin Schmidt

Das Verfahren fand vor dem Chemnitzer Amtsgericht statt, weil Jesukobiruo E. dort gelebt hatte. Vor Gericht ließ er im Rahmen eines "Deals" durch seinen Verteidiger Malte Müllerhoff (41) ausrichten, dass er die Anklagepunkte gegen ihn einräume.

Allerdings sei er bei den ersten 38 Überweisungen nicht davon ausgegangen, dass das Geld durch Straftaten erbeutet wurde. E. selbst wurde lediglich durch Klecker-Beträge, 20 oder 30 Euro, und ein Abendessen belohnt.

"Es tut mir wirklich ganz doll leid", ließ er über die Dolmetscherin mitteilen. Letztlich verurteilte Richterin Gudrun Trautmann (62) den nicht vorbestraften Mann zu zwei Jahren auf Bewährung - die Obergrenze, ohne ins Gefängnis zu müssen.

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Die Identität des Haupttäters wollte sein Mandant dennoch nicht preisgeben, so Verteidiger Müllerhoff: "Aus Angst".

Titelfoto: Haertelpress

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