Beim Torte abholen Mazda geditscht? Professor wegen Unfallflucht vor Gericht

Dresden - Grundsatzdiskussionen sind dem verdienten Professor für Massivbrückenbau sicher nicht fremd. In seiner langjährigen Karriere als Hochschullehrer scheute der Bauingenieur kein Streitgespräch. Auf den derzeitigen Konflikt hätte Professor Dr. Jürgen S. (86) allerdings gern verzichtet. Am Amtsgericht Dresden kämpft er gegen den Vorwurf der Unfallflucht und ein damit drohendes Fahrverbot.

Prof. Dr. Jürgen S. (86) wehrt sich gegen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Prof. Dr. Jürgen S. (86) wehrt sich gegen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.  © Peter Schulze

Beim Ausparken in Leubnitz-Neuostra soll der Golf-Fahrer einen Mazda, der dahinter einparkte, touchiert haben.

Trotz Winkens und Hupens des Fahrers sei der Professor davongefahren, dabei über die Bordsteinkante der Parkbucht gerumpelt sein. Zurück blieb ein Mazda mit knapp 6000 Euro Blechschaden.

Von alledem wollte Jürgen S., der damals gerade die Geburtstagstorte für seine Frau abgeholt hatte, nichts wissen. Die Bäckersfrau habe ihn noch um äußerste Vorsicht gebeten, um das Gebäck nicht zu demolieren.

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"Schon deshalb bin ich nicht über einen Bordstein gefahren. Aber ich habe auch keinen Anstoß bemerkt. Und ein Hupen vernahm ich auch nicht", so der Golf-Fahrer.

Polizei entdeckte Schäden am Golf des Professors

Beim Rangieren in einer Parkbucht an der Wilhelm-Franke-Straße sollen ein Golf und ein Mazda zusammengeprallt sein.
Beim Rangieren in einer Parkbucht an der Wilhelm-Franke-Straße sollen ein Golf und ein Mazda zusammengeprallt sein.  © Peter Schulze

Mazda-Fahrer Stefan T. (29) dagegen schilderte, wie er hinter dem Golf einparkte, beim Rangieren plötzlich bemerkte, wie nah der Vordermann plötzlich ist, das "Knacken" vernahm und dann sah, wie der Golf davonfuhr.

Die Polizei, die den Professor daheim aufsuchte, entdeckte Schäden am Golf. Und eine Beamtin notierte, spontan habe der Professor erklärt, er habe ausparken wollen und noch gedacht 'Kann der nicht warten?'"

Ob diese Aussage reicht, um zu beweisen, dass der Golf-Fahrer den Unfall bemerkte, zweifelt sein Anwalt an. Außerdem erklärte der Professor, dass es an seinem Auto keine Schäden gab.

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Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze (2)

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