Brandstifter-Serie in Sachsen aufgeklärt! Feuerteufel (32) angeklagt

Dresden - Anwohner in Sachsen können endlich aufatmen: Nach mehreren Bränden in Pirna und Heidenau sitzt jetzt ein 32-Jähriger in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage erhoben.

Die Feuerwehr löschte im August 2020 einen Kellerbrand auf der Rosa-Luxemburg-Straße in Heidenau.
Die Feuerwehr löschte im August 2020 einen Kellerbrand auf der Rosa-Luxemburg-Straße in Heidenau.  © Marko Förster

Gleich sechs Fälle von teils schwerer Brandstiftung in einem Zeitraum von vier Jahren sollen auf das Konto des 32-jährigen Deutschen gehen.

Bereits 2018 soll der Beschuldigte gezündelt haben: Am 4. September 2018 wurde gegen 2.30 Uhr ein Abfallbehälter, der zu einem Bürogebäude auf der Krietzschwitzer Straße in Pirna gehört, in Brand gesetzt. Der Feuerteufel nahm damals "billigend in Kauf", dass die Flammen auf das Bürogebäude übergriffen, wie die Staatsanwaltschaft am heutigen Freitag mitteilte. Es entstand ein Sachschaden von etwa 22.000 Euro.

Am 29. August 2020 gingen dann gegen 22.40 Uhr Gegenstände in einem Kellergang des Wohngebäudes auf der Rosa-Luxemburg-Straße in Heidenau in Flammen auf. Dem 32-Jährigen wird vorgeworfen, dass er mit der Tat das gesamte Gebäude unbewohnbar machen wollte.

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Allerdings kam ihm die Feuerwehr in die Quere: Die Einsatzkräfte konnten den Brand löschen und schlimmeres verhindern. Trotzdem belief sich der Schaden in diesem Fall auf mindestens 28.000 Euro.

Auch ein brennender Altpapierbehälter, der zu einem Wohngebäude an der Pirnaer Straße in Heidenau gehörte, soll auf die Kappe des Festgenommenen gehen: So soll der Beschuldigte am 13. Januar 2022 gegen 3.45 Uhr billigend in Kauf genommen haben, dass das Feuer auf das Wohngebäude übergreifen würde. Doch auch in diesem Fall war die Feuerwehr rechtzeitig vor Ort. Hier entstand ein Sachschaden von rund 4500 Euro.

Als wäre das nicht genug, soll der Mann gerade einmal fünf Minuten später auf derselben Straße einen weiteren Altpapierbehälter angezündet haben. Auch hier hätten die Flammen im schlimmsten Fall das Wohngebäude erreichen können. Allerdings entwickelte sich kein Vollbrand.

Feuerteufel war betrunken

Das Landgericht Dresden muss jetzt über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Das Landgericht Dresden muss jetzt über die Zulassung der Anklage entscheiden.  © Monika Skolimowska/ZB/dpa

Am 2. Februar dieses Jahres dann der nächste Brand: Gegen 2.20 Uhr hatte in Heidenau eine glimmende Zigarette, die in eine Altpapiertonne auf dem Hinterhof eines Wohngrundstücks in der Ernst-Thälmann-Straße geworfen wurde, für ein Feuer gesorgt. Der Beschuldigte nahm auch dieses Mal "billigend in Kauf", dass der Brand die angrenzende Lagergarage erfasste und ein Sachschaden von etwa 14.000 Euro verursachte.

Und der 32-Jährige zündelte anscheinend noch in derselben Nacht munter weiter: 40 Minuten später landete eine weitere glimmende Zigarette in einem Entsorgungsbehälter auf einem Wohngrundstück an der Thomas-Mann-Straße. Hier richteten die Flammen den bislang größten Schaden an.

Das Feuer griff erst auf die Garage über und breitete sich dann auf eine Freiküche mit Partyraum aus, die auf einem angrenzenden Grundstück auf der August-Bebel-Straße stand. Bilanz: 100.000 Euro Schaden!

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Bei allen Taten war der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft betrunken. Am 4. Februar klickten dann die Handschellen und der 32-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Noch am selben Tag erließ ein Ermittlungsrichter einen Haftbefehl gegen den Deutschen. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Noch hat sich der mutmaßliche Feuerteufel, der nur geringfügig und teilweise einschlägig vorbestraft ist, noch nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Nun muss das Landgericht Dresden über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Auch den Termin für die Hauptverhandlung wird vom Landgericht festgelegt.

Titelfoto: Marko Förster

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