Promi-Arzt soll seine schwer verletzte Gattin einfach liegen gelassen haben

Dresden - Jüngst wur­de Pro­mi-Arzt Sieg­hard F. (63) we­gen Al­ko­hol am Steu­er ver­ur­teilt. Jetzt hat der Ex-Chef­arzt von Krei­scha und eins­ti­ge Be­treu­er von Ge­wicht­he­ber Marc Hus­ter (48) und Ski­sprin­ger Jens Weißflog (54) wie­der ju­ris­ti­schen Är­ger. Er ist we­gen un­ter­las­se­ner Hil­fe­leis­tung an­ge­klagt!

Sieghard F. (63) hatte mal wieder einen Termin bei Gericht.
Sieghard F. (63) hatte mal wieder einen Termin bei Gericht.  © Peter Schulze

Dem­nach ver­ließ der Sport­arzt sei­ne Woh­nung, ob­wohl dort sei­ne Gat­tin nach ei­nem Trep­pen­sturz hilf­los lag.

Erst Zeu­gen hät­ten spä­ter für die Frau (mehr als drei Pro­mil­le) Hil­fe ge­holt.

Dia­gno­se: Bruch des zwölf­ten Brust­wir­bels.

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Ver­tei­di­ger An­drej Klein er­klär­te: "Mein Man­dant be­strei­tet den Vor­wurf."

Die Frau sei Tage zu­vor ge­stürzt, was be­leg­bar sei.

Sie hät­te Schmer­zen mit Wein und Ta­blet­ten be­kämpft, nachts ge­schla­fen und sei gar nicht in der Lage ge­we­sen, auf­zu­ste­hen.

Sie muss mit­hin nach dem Auf­wa­chen ge­stürzt sein, als der Gat­te schon au­ßer Haus war.

Sieg­hard F. fehl­te im Ge­richt.

Der "Me­di­en­rum­mel" beim Pro­zess um sei­ne Suff-Fahr­ten jüngst sei ihm zu viel ge­we­sen, hieß es. Der Staats­an­walt kon­ter­te: "Sein Er­schei­nen wur­de an­ge­ord­net. Also hat er zu kom­men."

Jens Weißflog (54) wurde einst vom Angeklagten behandelt.
Jens Weißflog (54) wurde einst vom Angeklagten behandelt.  © DPA / Archivbild

Jetzt muss ein neu­er Pro­zess­ter­min ge­fun­den wer­den.

Der­weil er­mit­telt die Jus­tiz für eine neue An­kla­ge. Im Jahr 2016 gab es eine Raz­zia in der Pra­xis. Vor­wurf: Ab­rech­nungs­be­trug.

Der­lei Vor­wür­fe wer­den au­to­ma­tisch an die Lan­des­ärz­te­kam­mer über­sandt. Wer­den Straf­ur­tei­le rechts­kräf­tig, prüft die Kam­mer Ver­stö­ße ge­gen die ärzt­li­che Be­rufs­ord­nung.

Dann dro­hen Ord­nungs­gel­der oder gar Ver­fah­ren vorm Be­rufs­ge­richt, was bis zum Ent­zug der Ap­pro­ba­ti­on füh­ren kann.

Weil der Fall Sieg­hard F. ein "lau­fen­des Ver­fah­ren" ist, konn­te sich die Kam­mer zu ihm kon­kret nicht äu­ßern.

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