Für 20 Euro zum Probierpreis: Jugendlicher stirbt nach Drogen-Deal am Hauptbahnhof - Urteil gefallen

Dresden - Er verkaufte einem 16-Jährigen Isotonitazepyn, ein künstliches Opioid. Der Junge starb an der Todesdroge. Jetzt wurde Dealer Anton B. (22) verurteilt. Das Landgericht Dresden sprach ihn schuldig und verhängte eine Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten.

Anton B. (22) muss für mehrere Jahre ins Gefängnis.  © Thomas Türpe

Der Angeklagte, der eigentlich Pharmakologie studieren wollte, hatte diverse Drogen an Minderjährige im Stadtgebiet verkauft.

Bei ihm gefundene Listen mit Preisen, Abnehmern und "Läufern" (die für ihn die Drogen verteilten) belegten das.

Und die Kammer sah den Verkauf der Todesdroge im Oktober 2025 für erwiesen: Der komplette Deal ließ sich unter anderem mit einem Chatverlauf belegen.

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So fragte der Junge, dessen Alter Anton bekannt war, nach der Droge und Anton begann ein regelrechtes "Verkaufsgespräch". Selbst als der Junge davon abrücken, lieber Crystal kaufen wollte, schwatzte der Dealer dem Jugendlichen das Gift, das gefährlicher ist als Heroin, regelrecht auf.

"Ihnen ging es nur darum, einen Käufer zu erlangen", so der Richter. "Für Sie stand das Gewinnstreben im Vordergrund."

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Angeklagter will keine Therapie

An der Haltestelle Hauptbahnhof Nord soll der tödliche Deal über die Bühne gegangen sein.  © Steffen Füssel

Der Jugendliche habe mehrfach seine Ängste vor der Droge erklärt. Anton argumentierte, der Stoff sei schon bestellt. Er bot ihm eine "Probe" für 20 Euro an und argumentierte: "Sterben ist viel schwerer, als du denkst." Und: "Du musst das Zeug strecken, dann kannst du daran nicht verrecken."

Letztlich kaufte der Jugendliche das Isotonitazepyn und konsumierte das Gift. Gegen Mitternacht setzte seine Atmung aus. Er starb wenige Tage später an Organversagen im Krankenhaus.

Anton, der erst im Juli 2025 vom Jugendgericht wegen Drogenhandels verwarnt worden war, muss nun für mehrere Jahre hinter Gitter. Eine Unterbringung in einer Erziehungsanstalt, um seinen eigenen Konsum in den Griff zu bekommen, ordneten die Richter nicht an.

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Anton hatte im Prozess und beim Gutachter deutlich gemacht, dass er keine Therapie will. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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