Dresden - Er wollte wissen, ob sie fremdgeht - und landete dafür vor dem Dresdner Amtsgericht. Denn Elektriker Marcel S. (40) aus Tolkewitz legte heimlich einen Tracker in den Kleinwagen seiner Herzdame. Doch welche Frau möchte schon gerne auf Schritt und Tritt vom Partner bewacht werden?
Laut Anklage soll ein münzgroßer AirTag von Apple die Standortdaten von Frau S. aufgezeichnet haben - das ganze erste Halbjahr 2024, natürlich gegen ihren Willen.
Klar, dass sie ihn daraufhin anzeigte - und er Einspruch gegen seinen Strafbefehl (1000 Euro teuer) erhob.
"Er hatte das Gefühl, dass etwas nicht stimmt. Es gab vor ein paar Jahren schonmal Untreue vonseiten der Frau", verteidigte Rechtsanwältin Simone Sperling ihren Mandanten.
Nachdem die Schwester von Marcel S. dessen Gattin mit einem anderen Mann beobachtet habe, habe er zum Tracker gegriffen und ihn im Kofferraum der Ehefrau platziert. "Er ist seiner Frau nicht hinterhergefahren oder sonst irgendwas. Erst als die Schwester sagte, dass sie wieder bei dem anderen Mann ist, schaute er in die Koordinaten und wurde bestätigt."
Elektriker muss Tracker abgeben
Dann zog Anwältin Sperling noch ein Ass aus dem Ärmel: Denn die Anklage lautete auf Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz - dabei gilt das im familiären Bereich gar nicht.
Der Prozess wurde eingestellt!
Jetzt muss der von seiner Noch-Ehefrau getrennt lebende Elektriker bloß 500 Euro Geldauflage begleichen und seinen Tracker abgeben.
Ob seine Standortüberwachung auch als Nachstellung nach §238 StGB gelten könnte, wird nicht weiter verfolgt.