Kinder-Sexpuppen extra "ohne Öffnungen" bestellt: Maler sucht vor Gericht nach Ausreden
Dresden - Kommt er auch diesmal um die Haft herum? Schon einmal fand die Polizei bei Lars P. (41) Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in der Wohnung. Damals bekam er Bewährung. Doch bei einer erneuten Durchsuchung wurden wieder derlei Silikonpuppen entdeckt. Der Maler erklärte, er benötigte sie für sein Hobby, die Puppenfotografie.
"Ich stelle Comics her. Dazu benötige ich die Puppen", so der Angeklagte, der den Besitz einräumte, aber sagte: "Ich hatte extra bei dem Verkaufsbetreuer welche ohne Öffnungen bestellt."
Doch der Hersteller aus China habe falsch geliefert. Für eine Reklamation der 3000-Euro-Lieferung (Vorkasse per Paypal) sei das Porto zu hoch gewesen. Entsorgen sei "gar nicht so leicht". So behielt er die beiden Puppen.
Lars flog auf, weil er bei Facebook ein Foto einstellte. Darauf posierte er mit einer (allerdings angezogenen) Sexpuppe, die ein zehnjähriges Mädchen darstellt. Die Ermittler wurden eingeschaltet und rückten erneut zur Hausdurchsuchung an.
Zu dem Zeitpunkt stand Lars unter Bewährung für ähnliche frühere Vorfälle. "Sie wussten genau, worum es geht, als Sie erneut bestellten", so der Staatsanwalt, der die Angaben des Angeklagten als "reine Schutzbehauptungen" zurückwies und diesmal 18 Monate Haft forderte. Urteil folgt.
Erst vergangene Woche hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild bestätigt. Demnach verstößt das im Strafgesetzbuch verankerte Verbot von Herstellung, Verkauf und Besitz nicht gegen das Grundgesetz.
Titelfoto: Simone Lauritz
