Dresden - Die juristische Aufarbeitung des sächsischen Munitions-Skandals geht in eine neue Runde. Zwar bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt die Freisprüche für den Schießtrainer (54), den Einsatzbeamten (50) und den MEK-Kommandoführer (36). Dennoch wiesen die obersten Richter eine erneute Verhandlung an. Streitpunkt ist das Waffengesetz.
Laut einstiger Anklage veranstaltete das MEK 2018 in Güstrow ein illegales Schießtraining, wofür aus dem hiesigen Arsenal 10.000 Schuss Munition verschwanden.
Der Dienstherr hatte zuvor die offizielle Übung abgelehnt. Außerdem war ein Skiurlaub des MEK als "truppenbildende Maßnahme" getarnt worden.
Der Skandal flog 2021 auf. Die Hauptbeschuldigten wurden suspendiert, gegen 17 MEK-Mitglieder ermittelt, die Truppe aufgelöst.
Der Prozess begann 2024, nachdem sich Justiz und Innenministerium wochenlang um zurückgehaltene, wahlweise geschwärzte Akten gezofft hatten. Aus Sorge um die innere Sicherheit wurde ohne Öffentlichkeit verhandelt.
Im März 2025 dann die Urteile: Freisprüche! Lediglich der Schießtrainer bekam eine Geldstrafe von 10.800 Euro, weil er die Munition unterschlagen hatte. Das alles bestätigte jetzt der BGH.
MEK-Prozess in Dresden: Verstoß gegen Waffengesetz wird erneut geprüft
Allerdings soll erneut geprüft werden, ob der Schießtrainer auch gegen das Waffengesetz verstieß. Die Dresdner Richter hatten das verneint: Demnach war der Transport der Geschosse nach Güstrow "dienstlich veranlasst".
Nun soll darüber erneut entschieden werden. Wann, steht noch in den Sternen.
Die beiden anderen Beamten, deren Freisprüche bestätigt wurden, dürften derweil nach Jahren der Suspendierung endlich in den aktiven Dienst zurückkehren.