Bei Polizeikontrolle: Porsche-Pärchen macht Promille-Ärger

Dresden - Nächtlicher Krawall im ruhigen Rochwitz. Nach einer Polizeikontrolle landete das Porsche-Pärchen Beate (53) und Peter H. (61) wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vorm Dresdner Amtsrichter. Ein Fall, bei dem sich keine Seite mit Ruhm bekleckert hat.

Ein Dresdner Pärchen sorgte einen Eklat. (Symbolbild)
Ein Dresdner Pärchen sorgte einen Eklat. (Symbolbild)  © 123rf/nneirda

Im Februar 2022 kam das Paar samt Tochter (12) und Hund auf dem Heimweg in eine Kontrolle. "Meine Mandantin suchte eine günstige Gelegenheit zum Halten", begründete der Anwalt von Beate, die am Steuer saß, den Anhalteweg von fast 900 Metern.

Laut Polizei war Beifahrer Peter von Beginn an genervt, wurde laut. "Mein Mann war wohl mit der Situation überfordert", so Beate, die sich kontrollieren ließ. "Auf die Frage, ob sie getrunken hat, sagte sie 'ein Glas Wein'", so der Beamte, der die Fahrerin pusten ließ.

Ergebnis: etwas über 0,3 Milligramm/Liter im Atem-Alkohol. Prompt gab's das nächste Missverständnis: Das Porsche-Paar war der Meinung, der Wert läge unterm zulässigen Grenzwert.

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Die Polizisten klärten auf, dass der Messwert verdoppelt wird, um den Promillewert zu berechnen. Mithin lag Beate über 0,5 Promille.

Suff-Fahrt im Porsche: So hat der Amtsrichter entschieden

Beate H. (53) kam alleine zum Amtsrichter. Gatte Peter (61) war krankheitsbedingt entschuldigt. Verhandelt wurde dennoch.
Beate H. (53) kam alleine zum Amtsrichter. Gatte Peter (61) war krankheitsbedingt entschuldigt. Verhandelt wurde dennoch.  © Steve Schuster

Weil sie deshalb zur Blutentnahme sollte, gab es wieder Theater: Peter wollte seine Frau nicht gehen lassen, zerrte an ihr.

Beate ihrerseits wollte die verängstigte Tochter nicht alleine lassen. Laut Porsche-Fahrerin gab mindestens ein Beamter sarkastische Bemerkungen von sich. Nicht gerade deeskalierend.

Letztlich stellte der Staatsanwalt die mutmaßliche Promille-Fahrt - auch wegen des Benehmens der Polizei - ein. Blieb der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, der nun verhandelt wurde. Auch dieses Verfahren stellte der Richter ein.

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Im Gegenzug zahlt Beate 1500 Euro, der Gatte 750 Euro an gemeinnützige Vereine. Außerdem muss Peter zwei Stunden, Beate eine Stunde zur verkehrspsychologischen Beratung.

Titelfoto: Montage: 123rf/nneirda, Steve Schuster

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